314 VI. Analekten von V. Zunz.

in allen Ausgaben des Buches Even Bschan, welche ihm i. I. 1240 ein Alter von 83 Jahren gicbt°), so daß der Verfasser dieser Schrift unmöglich der Urbersetzer bleiben konnte, welcher i. I. 1317 vorn in den Dreißi­gen war. Daher unendliche Verwirrung bei Wolf und de Rosst"). Indessen schildert der Verfasser des Even Bochan zu lebhaft für einen abgelebten Greis, so daß man die 83 Jahre aufgeben muß; ferner zählt er seit der Vertreibung 17, seit der Hirtenverfolgung 2 Jahres, so daß man auch das Jahr 1240 in Stich zu lassen genöthigt wird. Da nämlich die Vertreibung 1306^), die Feindseligkeiten der navarresischen Hirten 1321 Statt hatten, so trifft die Vollendung jenes Merkchens, richtig nach beiden Angaben, in das Jahr 1323, und zwar in den Januar, als Kalonymos noch nicht 39 Jahre zahlte. So ist der, vermuthlich durch Hinzufü­gung des Alters entstandene, Fehler der Nachschrift durch blose Umstellung der Worte verbessert ^), indem nunmehr die 83 Jahre nicht dem Kalonymos, sondern der jüdi-

2) V"IN -rin '°PVM VIM rMN rmttN 'NO'O lMIOVI. V^V p 'V'ONN rHkN NNL- MM

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4) M 88 . 0 tt 6 . 216 widerspricht dem äiLwu ktor. Vol. 1 .

p. 180. 5) e. 102, ecl. Lremouu 1 . 29.

lr) k. 400, Levi ben Gerson ^omiuKiitar

Schebet Jehuda 21 k. 31 n. Vgl. Schalscheleth 1? 59 Juchasin 1. 133 u.

1) s. die Quellen bei Basnage Iiist. 4es ^urls Th. 0 x. 520, und vgl. Schebet Jehuda 6 und N. 43.

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