354 IV. Schlußwort über die TrauergebrLuche.

in Hohenems, Stein in Burgknndstadt und Wechsler in Btrkenfeld, haben sich mit denselben Ansichten im Wesent­lichen, d. h. daß es nvthwendig fei, aus wahrhaft religiösen Gründen die barbarischen Traüerbezeignngen, besonders das Kleiderzerreißen, Schuheentziehen, Sitzen auf dem Boden, und den wilden Bartwuchs, aus Israel zu entfernen, ein­verstanden erklärt die Herren Rabbiner Friedländer in Brylon, Grünebaum in Landau, Gutmann in Ncdwitz, !). Herxheim er in Bernburg, v. Löwi in Fürth, und der Unterzeichnete schließt sich diesen würdigen Amtöbrüdern freudig an. Er kann einen jeden Verständigen nur bitten, mit Aufmerk­samkeit die darüber in diesen Blättern veröffentlichten Abhand­lungen zu durchlesen, und er zweifelt nicht daran, daß der nicht ganz befangene oder seines Interesses wegen befangen sein Wollende sich überzeugt fühlen wird. Einige der Herren Amtsbrüder haben auch schon innerhalb ihrer Ge­meinden und bei vorkommenden Fällen sich entschieden dahin erklärt; andere gehen, den localen Verhältnissen gemäß, ver­mittelnd zu Werke, halten in ihren Aussprüchen einen Theil von demjenigen bei, was sie wissenschaftlich aufgegeben haben, um mit dem andern Theile desto sicherer durchzudringen. Natürlich gilt hier die Regel, wie bei allen praktischen Gegenständen des Privatlebens: v-irrn ''ö'ri mzrvn ''Sv ^pn- Die Geltung als jüdisch-religiöse Gebote haben die bestehen­den Tranergebräuche eingebüßt; die Trauer ist religiöse Vor­schrift, die bis jetzt geltenden Aeußerungen derselben sind bloß locale Gebräuche, welche jedoch wegen ihrer irreligiösen Richtung hoffentlich bald ganz schwinden werden.

G.