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Hirsch's Versuche.
denn des Verfassers Judenthum besteht darin, nicht blos unverändert festzuhalten an die biblischen Gebote und die Verordnungen, welche der Thalmud nach seiner Jnterpre- tationöweise in der Bibel findet» sondern auch noch an die Bestimmungen, der „zur Hnth über die Erfüllung des Gesetzes von Gott verpflichteten (!) Gesetzbehörden« (S. V!?. VIII. 110 und anderöwo, besonders S. 506), an die von spätem Nabbinen getroffenen Verfügungen, soweie sie in Hem Schulchan aruch ausgenommen find (S. XII), an Gebräuche (S. 461) und selbst Observanzen einzelner Orte und Gesellschaften (S. 587 A.). Davon darf auch nicht daö Geringste aufgegeben werden. Zwar haben Opfer- und Neinigungsgesetze aufgehvrt, weil der Tempel nicht mehr steht; der Schuldenerlaß am siebenten Jahre ist in früherer Zeit durch ein von der Bibel keineswegs gestattetes Mittel umgangen
und später ganz veruachläßigt worden; der Gebrauch des Oels von Nichtjuden, früher untersagt, wurde dann freigegeben ; mancherlei Bestimmungen über Benehmen gegen Nichtjuden, z. D., ihnen Nichts zu verkaufen drei Tage vor und nach einem ihrer Feste, ihnen keine Waffen, kein arbeitendes Lieh zu verkaufen oder zu vermietbcn u. dgl., find erst beschränkt, dann ganz aufgehoben worden: jedoch dies wird ignorirt. Anders wird in unschuldiger Naivität, wenn auch mit etwas trüber Miene ausgesprochen, z. D., „das Sinken der Zeiten" läßt es nicht mehr zu, daß „die Weihe der Thfillirt uns den ganzen Tag begleite" (S. 255); „die Sitte erlaubt es uns nun nicht, in unserem ganzen täglichen Leben ein Obergewand zu tragen, daö zizißpflichtig wäre« (S. 245); „die Nothwendigkeit, ins Auge Fallendes und der Mißdeutung (man verstehe wohl: der Mißdeutung von Nichtjudcn) AuSgesetzteS zu vermeiden« ließ manche Trauergebräuche aushvren (S. 273); weil „schon lange in Jiffrocl nicht mehr der reine, hohe, nur von Gott erfüllte LebenSfinn allgemein vorauszusetzen ist..., haben unsere Chachomim...