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Di« Eheangelegenheit des vr. B. in Men.
Judenthums und ganz besonders in der wissenschaftlichen Welt ge- nieße, bediene ich mich seit fast 2 Decennien anderer Mittel, wo- rüber die jüd. ung. Culturgeschichte zu Gerichte sitzen wird, dessen ich mich noch nicht zu schämen haben werde.
Eben diese Miticl rauben mir die Zeit, mich mit allen diesen Znvektiven bekannt zu machen, mil welche» die Neformblätter seit Jahren meine Thäligkeit abzuschwächen, sich die vergebliche Mühe geben. Jlliberalismus und Ultramontanismus schleudert man ver- geblich demjenigen entgegen, dessen religiös-politische Gesinnung Zeder aus den öffentlichen Vorträgen und Druckschriften kennen zu lernen, reichlich Gelegenheit hat.
Die Sache selbst kurz resumirend, ist im obigen Zeugnisse Namens des Seelsorgeramtes entweder (nach der Interpretation des j
Hin Dr. B.) direkt oder (nach der meinigen) wenigstens indirekt •j
eine Me zwischen Juden und Nichtjuden auf dem Boden des ש״ע ||
für möglich gehalten, was mir aber zu vermitteln sowohl "nach dem Hs
ש״ע , wie «ach dem Landesgesetze, das bis jetzt noch keine Civilehe ,1
g> stauet, nicht gestattet ist. Meine Delegation hätte übrigens in |
Wahrheit nicht die Spur von Verantwortung benommen, denn j
אין שליח לרבר עברה und דברי הרב ודברי התלמיד דברי הרב שומעין , ich hätte nur den Antheil des ' לפני עור וכי gehabt, wofür ich aber eben- falls danke. Daß die Herren Rabbiner Ho, owitz und Ur. Güdemann über die Sache ebenso wie ich denken müssen, ist klar wie der Tag; j wie aber der Aussteller das im Namen des Seelsorgeramtes ausge- stellte Zeugniß vertheidigen will, muß ihm überlassen bleiben.
Ur. Israel Hildesheimer. >