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bringen, oder Diejenigen es entgelten zn lassen, die ! ihnen ihr Recht versagen. Der Gesetzes!ose begreift j
eine solche Rücksicht nicht. Ihm gilt mir ein Recht, ■
das von einer Macht getragen ist, und als dessen ' Racher das Auftreten einer Macht zu snrchlen ist. : Sic man aber vor einem Recht sich beugt, das man ohne Gefahr und Schaden verletzen kann, das begreift er nicht. Er weiß nicht, dag eben in Achtung des Rechts der Armen und Wehrlosen, die wahre wirkliche Rechts-Achtung sich zeigt.
Männer des Unheils hassen ben sittlich Ganzen,
lind unter der Maske von Redlichen suchen sie sein Leben, (ft. 29, 1U.)
דמים ist in משלי nicht gerade blutiger Mord. Es wird damit jedes Unheil bezeichnet, wontit mau das Glück uub Leben des Reichsten untergräbt. Riemaud ist leichter zn lauschen als Der, der an leine Täuschung denkt, an Niemandem leichter ein Verbrechen ansznführen, als an Dem, dem selbst jeder verbrecherische Gedanke fern liegt, fteiner ist daher den ״ Männern des Unheils" willkommener ,,nr Ausführung ihrer verbrecherischen Ab ׳ sichten, als der תם , als der Mensch, der an nichts Anderes, als an die Erfüllung seiner Pflichten denkt, sich der Lösung seiner sittlichen Aufgabe ganz hingiebt und auch bei Anderen gar keine andere. Absicht vor- anssetzt. Einem solchen תם sind die אנשי דמים ge ׳ schworene Feinde, unter der Maske der Redlichkeit, als ישלים nahen sie sich ihm, gewinnen sein, des so leicht zn Täuschenden, Vertrauen und suchen so des Arglosen Verderben herbeizuführen.
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Wie keck auch ein gesetzloser Mann in seiner Gegenwart sein mag,
Der Gerade, der fahre fort auf seinen Weg zu achten. (K. 21, 29.)
Eine getrübte QiicUc und ein verdorbener Born
Ist ein Gerechter, der vor einem Gesetzlosen schwankt. (ft'. 2r>, 2(j.)
Wie keck auch die Gesetzlosen anstreten mögen, der Gerade und Gerechte darf sich in seinem Wandel nicht irre machen lassen lind darf auch kein augenblickliches Schwanken sich zu Schulden kommen lassen, eint schiedeuheit ist seine Aufgabe. 'Wenn überall die Hnldi- gung der Wahrheit und des Rechts und die Gesetzestr.eue geschwunden und Verachtung nnd Höhnnng der Gesetzestreue an der Tagesordnung wäre, soll aus dem Wort und der That des Gerechten das Wahre und allein Gottgefällige und Menschenwürdige an den Tag treten. Sein Wort imb seine That soll reiner Duell und unverletzter Born des Wahren und Göttlichen bleiben. Ein auch nur augenblickliches?Schwanken würde zeigen, das; auch dieser GneU nicht mehr seine Reinheit gegen das Ein- dringen unlauterer Stosse zu wahren gewllßt, und anch
dieser Born an Festigkeit eingebüßt, sich als letzte Zuflucht des (göttlichen im ft reise der Menschen zu erhalten. Allch nur ein leises Schwanken des Gerechten bestärkt die Gesetzlosen in dem Wahn ihrer Verirrungen, würde nach dem Ausdruck der Weisen zum הלול השם .
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Aber nicht nur in ihrem sozialen Verhalten zu ihren Mitmenschen, nicht minder hinsichtlich der Anforderungen des Sittengesetzes in Betreff der sinnlichen Seite des einzelnen Menschenlebens steht der Gerechte und der Gesetzlose auf ganz verschiedener Stufe und bilden die entschiedensten Gegensätze. Der Gesetzestrene hebt sich selbst mit den Anforderungen seiner Sinnlichkeit zur sittlichen. Mcnschenstuje empor, der Gesetzlose sinkt mit seiuem sinnlichen Leben zniit Thiere, ja unter das Thier hinab. Dieser Gedanke spricht sich in ftürze in dem folgenden Spruche ans:
Der Gerechte ißt zur Sättigung seiner Seele, Der Leib der (Gesetzlosen bleibt immer unbefriedigt.
(ft'. 1.9, 25.)
Anch Nahrung, und so jeden leiblichen Genuß ge- stattet sich der Gerechte nur in so fern und bis zu dem Maße, als sein seelisches Wesen in seiner hieniedigen Verbindung mit der Leiblichkeit and) der leiblichen Genüsse znrErhaltung dieser Verbindung und zur Lösung ihrer Aufgaben in dieser Verbindung bedarf. Auch mit der Befriedigung seiner sinnlichen Bedürfnisse tritt daher der Gerechte nicht ans dem Bereiche seines sittlichen Pflichtlebens hinails. Dem Gesetzlosen ist aber das Sinnliche nur eine Anforderung seiner Leiblichkeit, und während das Thier in der Befriedigung des natürlich Not!)wendigen seine Grenze findet imb. habet stehen bleibt, kennt der sinnliche Mensch, der den sinnlichen Genuß nur um des Genusses willen anstrebt, im sinnlichen Genußes- streben keine Sättigung t!nd keine Grenze. Und wie der Gerechte nicht nur vor allem Unsittlichen, sondern auch vor allem sozial Ungerechten und Gewaltthütigen einen solchen Abscheu hat, daß er^schon vor dem bloßen Gedanken eines solchen Vorbildes znrückschrcckt, so ist dem Gesetzeslosen nicht nur das sozial Gerechte, sondern anch das sittlich Menschenwürdige ein solcher Gräuel, daß er schon vor dem bloßen Gedanken eines mit Selbst- behcrrschnng die gerade Bahn des Sittlicheit unentwegt Wandelnden mit Scheu zurückschrcckt.
Wie der Gerechten Abscheu ein gewaltthätiger Mensch ist,
So ist des Gesetzlosen Abscheu ein im sittlichen Wege gerade Wandelnder. (5k. 29, 27.)
Gesetzestrene Pflichtgerechtigkeit ist aber das höchste Ziel unserer Lebens-Bestimmung, und alle unsere Be- I Ziehungen zn Gott haben nur die Lösung dieser Be-

