! Mrz 1859.
Was ist die Confirmation?
(Von vr. Holdheim.)
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Zweiter Artikel.
In ünserer jüngstm Schrift über M. MendelSsohn und die Denk- und Glaubensfreiheit im Judenthum :c. bezeichneten wit den historischen Lehrbegriff der orthodoxen Synagoge, wonach der von jüdischen Eltern abstammende Israelit im Bunde mit Gvtt geboren sei und in Folge dessen bei eingetretener Pubertät auf das mosaische Gesetz von selbst „verpflichtet" nwo "12 und „verantwortlich" penp werde, als einen antiquirtett von der gat»zen geschichtlichen Entwicklung des IudenthumS aufgegebenen und überwundenen. Vom Standpunkte der Gegenwart nahnieti wir für den Bekenner des Judenthums den freien Eintritt in den Bund mit Gott auf Grund der durch religiöse Erziehung geförderten und zur Reife gekommenen Ueberzeugung von den Glaubenswahrheiten des IudenthumS in Anspruch, und bezeichneten die Confirmation als einen religiösen Akt, der diesen stattgefundenen Eintritt in den Glaubensbund durch Be- knntniß und Gelübde feiert. Die Confirmation ist hiernach nur die Manifestation und Constatirung dessen, was al5 innerer Borgang in der Kindesseeke bereits stattgefunden hat ^ und bringt gleichsam zur Kenntniß und zum Bewußtsein der Gemeinde, was in dem Kinde selber schon zu vollem Bewußtseia IX. b