Juni 1859.
3Z. Aphoristische Bemerkungen über die religiöse Ehescheidung (n).
(Bon Landes-Rabbiner Wechsler zu Oldenburg.)
Es ist gewiß manchem meiner Herren Kollegen schon ergangen wie mir, wenn ihn seine Amtspflicht zur Vornahme einer religiösen Ehescheidung oder zur Assistenz bei einer solchen Handlung nöthigt, und äußere, schwer zu bewältigende Rücksichten oder die Aengstlichkeit und Unsicherheit des Vorsitzenden Rabbiners (v.l.-! "NOO.^ 21) forderten die strengste und pünktlichste Befolgung jener Vorschriften, welche im Codex „Lben Nasser" am Schlüsse der„IL1ek0t!i 6itt1n" als Normen
-no) zusammengefaßt sind. Er hat sich gewiß zunächst über das Monströse und Minutiöse , über das Gestreckte und Gedehnte dieser Handlung, über die Katechese ohne Ende, über die Wiederholung derselben Fragen, über die Aengstlichkeit in der Durchsicht des „6et", der nach der Vorschrift bald von dem Schreiber, bald von dem Affistenten, bald von dem Vorsitzenden Wort um Wort und Buchstabe um Buchstabe geprüft und gemustert wird; er hat sich nicht minder über die oft kleinliche Untersuchung, wie die Namen der Betheiligten ;u schreiben seien, über das kindische Spiel des Schenkens und Wiederschenkens und über alle die vielen Förmlichkeiten, die diese Handlung auf viele Stunden, ja halbe Tage ausdehnen und unerquicklich, unerbaulich machen — ich sage, er hat sich gewiß über dieses Alles gewundert, geärgert und un-