September 1856
AS. Ein Wort über Confirmation im Judenthum.
Non vr. Rothschild in Aachen.
Die Berichte über Confirmation im Aprilhefte d. I. beweisen zur Genüge, daß man so wenig über die Rechtmäßigkeit und Zuläsflgkeit dieser Feier im Zudenthume, als über die Art derselben im Reinen ist. Selbst im eigenen Lager wird darüber noch gestritten. Ich glaube, es liegt zunächst viel Anstößiges in deA Namen: „Confirmation," schon deßhalb. weil Name und Begriff doch nicht so ganz von einander zu trennen find. Es hat mit der Christlichkeit dieses Akts eine eigenthümliche Bewandtniß. Der KatholiciSmus kennt keine Confirmation. Dieser hält die Kindtaufe und die dadurch bewirkte Aufnahme in die christliche Gemeinschaft für hinreichend, für unwiderruflich, das einmal geschlungene und geschlossene Band, für unauflöslich, selbst wenn es keine Taufe durch die Hand eines Geistlichen, sondern eine Noth- oder erzwungene Taufe durch irgend welche christliche Hand ist. Auf das Bewußtsein" des Täuflings, auf sein Wissen darum und seine Zustimmung dazu, sei er Kind oder erwachsen, kommt eS dabei gar nicht an. Ist daS Wasser gesprengt und die Formel ausgesprochen, so ist die Taufe und die Aufnahme in den Christenbund vollzogen und gar nicht mehr rückgängig zu machen. Der Katholizismus kennt daher auch keine Confirmation (Bestätigung) der früher an dem Kinde in dessen Bewußtlosigkeit vollzogenen Taufe, fondern in späteren Jahren, oft schon ziemlich frühe, eine erste Kommunion, eine erste Theilnahme am Bundeszeichen deS ChlistenthumS, dem Abendmahte. Vielleicht, aber auch nur vielleicht ist in entfernter Nachahmung unsere Sitte daraus. entstanden, den „Kar öliz^a" zum erstenmale zur Tora zu rufen, VI. 21