— 13 — dass die grosse Zahl der Konfessionslosig - keitserklärungen ihren Grund darin hat , dass in Oesterreich Mischehen verboten sind , ist hinsichtlich der Juden unrichtig . Das Gesetz verbietet - nur die Ehe zwischen Christen und Nichtchristen , nicht aber die ( zivile ) Ehe zwischen Konfessionslosen und Juden , Die auf pag , 35 enthaltenen Ueber - Schriften der beiden letzten Kolonnen werden , weil in Oesterreich die Eltern zum Christentum übertreten oder konfessionslos werden müssen , falls ihre Kinder bis zum 6 . Jahre getauft werden sollen . In Deutsch¬ land erfolgt der Uebertritt der Eltern — da er unnötig ist — nicht , während die ge¬ tauften Kinder als christlich geborene gel¬ ten und nicht als Konvertiten registriert werden . Austritte aus dem Judentum er¬ folgen auch in Oestereich wegen der steilen - steilenweise übermässig hohen Kultus¬ steuer , die der Schätzung überlassen ist und nicht wie in Deutschland in Form eines Zu¬ schlages zur Kommunaleinkommensteuer er¬ hoben wird . Während in Preussen der Aus¬ tritt aus der jüdischen Synagogengemeinde möglich ist , ohne dass damit der Austritt aus dem Judentum erfolgt , ist dies in Oesterreich ( „ Mann Israelit , Frau anderer Konfession " , „ Frau Israelitin , Mann anderer Konfession " ) sind für den Zeitpunkt der Eheschliessung unbedingt falsch , da der Gegenpart des israelitisch gebliebenen Teiles konfessions¬ los sein muss . Da die Konfessionslosigkeit in Oesterreich mit dem Bekleiden vieler öffentlichen Stellen schwer vereinbar oder unerreichbar gehalten wird , eine wirkliche Mischehe aber nicht existiert , so erfolgt die Taufe vieler Jüdinnen , wodurch die Anzahl der Uebertritte weiter vergrössert wird . 4 . Die auffallende Zunahme der jüdi¬ schen Ehen in Galizien ( pag . 135 ) von 7 208 im Jahre 1907 auf 9 474 im Jahre 1909 im Gegensatz zu der minimalen Zunahme bezw . teilweisen Abnahme der Ehen bei anderen Konfessionen ist keineswegs in der aufstei¬ genden wirtschaftlichen Lage der jüdischen Bevölkerung zu suchen , die im Gegenteil täglich mehr verarmt . Die Ziffer findet ihre restlose Erklärung darin , dass mit der zunehmenden Aufklärung der orthodoxen ^ Bevölkerung die rituellen ( ungesetzlichen ) und von der Statistik nicht erfassten Ehen immer mehr durch die gesetzlichen Ehen ersetzt werden . Dass die den rituellen Ehen entstammenden Kinder als uneheliche registriert werden , und somit das kulturelle und soziologische Bild erheblich vertäl - schen , wird nach wie vor übersehen . Stalisiiscbes flrcbfo - Deutschland Armenetat in 57 jü - i Gemeinden Deutschlands hat sich ergeben , dass in dischen Gemeinden j folgenden 57 Gemeinden der Armenetat , der in Deutschlands 1887 und 1911 . ! das Gemeindebudget eingestellt wurde , sich 1887 Auf Grund einer Enquete bei den jüdischen ! bezw . 1911 folgendermassen gestaltet hat ; |