30, Jahrgang. U \ \ j c % t \ n e ^10*

Zeitung -es Zudenthums.

Ern

unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse.

Herausgegeben von

Rabbiner Dr. Ludwig Philipps«) n in Bonn.

Leipzig, den 6. März 1866.

jährig

Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in IV 2 bis 2 Bogen. Preis des Iahi 22^ Ngr. Snserate werden mit 1 V 2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle 2 nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für Leide Letztere hat sich das Königl. Sachs.

rgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Mertel- öuchyandlungen, Postämter und ZeitmrgS-Expeditione» Haupt-ZeitungS-Bureau hier unterzogen.

Inhalt.

Leitende Artikel r Ern Brief über die Politik in der Ge­genwart. Was ist Rechtens in - Preußens ? Zerstreute Bemerkungen.

Zeitungsnachrichten r Deutschland: Aus Württemberg. Preußen: Myslowitz, Oesterreichi scher Kaiser­staat: Aus dem Tokajergebirge, Neu-Derbaß, Wien. Nach­trag: Würzburg, Pest.

Leitende Artikel.

Bonn, 25. Februar.

Ein Brief über die Politik in der Gegen­wart.

II.

Während seit 1688 das konstitutionelle Regime in Großbrittanien vollständig herrschend war und sich zum parlamentarischen entwickelte; während unter ihm Eng­land an Macht, Besitz und Betriebsamkeit zu einer un­geahnten Höhe hinanstieg, und weder die Ehrfurcht vor der königl. .Dynastie, noch der Einfluß der Aristokratie und der Kirche gemindert ward, alle Erschütterungen und Bürgerkämpfe, ebenso wie alle Angriffe von außen der glücklichen Insel fern blieben, hingegen alle Bedürf­nisse und Strömungen der Zeit durch die gesetzliche Ent­wickelung befriedigt wurden während dessen erstand auf dem Continente feit 1789 ein furchtbarer Kampf zwischen dem Absolutismus und dem Konstitutionalismus. Es ist Jedermann bekannt, daß beide Systeme sich nicht

blos in der Ausübung der Regierungsgewalt, sowohl was die Gesetzgebung als . die Executive betrifft, von einander unterscheiden, sondern auch in der Quelle der Gewalt, welche das eine in einer höheren, in einer von Gott stammenden Autorität, das andere in der Gesell­schaft selbst, oder wie man gewöhnlich sagt, im Volke findet. Dem Absolutismus steht die bestehende Staats­organisation und die äußere Macht, namentlich das ste­hende Heer zu Gebote, während der Constitutionalismus seine Hülfsmittel nur in der öffentlichen Meinung und im Geiste des Volkes findet. Dieser Kampf wird von beiden Seiten mit großer Energie geführt. Der Erstere versteht es, die Zeitumstände zu benutzen; in der Stunde der Gefahr giebt er nach; sobald diese vorüber ist, wen­det er alle Mittel an, entweder um mit einem Male die Verfassung zu beseitigen, oder nach und nach ihre we­sentlichen Bestimmungen illusorisch zu machen. Dem anderen nützt hiergegen nichts weiter, als eine unüber­windliche Zähigkeit und Ausdauer, jeden Posten so lange wie möglich zu vertheidigen, jede günstige Conjunctur zu benutzen, sowie die fortschreitende Entwickelung des Volks­geistes,. welche die Zahl seiner Anhänger vermehrt, die Zahl seiner Gegner vermindert. Zu einem wirklichen Siege vermag das konstitutionelle System nur erst dann zu kommen, wenn sich im gesammten Volke gar keine Organe für den Absolutismus mehr finden, so daß es demselben an allen Handhaben und Werkzeugen fehlt. Dies kann aber erst der Erfolg einer langen Zeit und. günstiger Uebergange sein; selten werden Verhältnisse sich so gestalten, daß ein solches Ziel in einem kürzeren Zelt-