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daß;die lunehelichen Kinder der nichtkcttholischen Mütter mit demselben Maße behandelt und nicht zu einer Re­ligion genöthigt werden, zu der sie, ^ unter günstigen Verhältnissen das Licht der Welt erblickend, nicht wären genöthigt worden,' '

Er ; wolle. sich. auf keine wetteren Untersuchungen einlassen, was heute bezüglich der Gleichberechttgung der Konfessionen in Oesterreich Rechtens sei, aber er glaube, die' Angehörigen des Staates haben das Recht, nach demselben Maßstabe gleichmäßig behandelt zu werden. Für den eventuellen Fall daher, als über die Anträge des Ausschusses zur Tagesordnung übergegangen wer­den sollte, stellt , er den Antrag, es werde der Landes­ausschuß beauftragt, wem Landtage in der nächsten Ses­sion. Vorschläge wegen Errichtung von Gebär- und damit verbundenen Findel-Anstalten für nichtkatholische Mütter und deren unehe­liche Kinder vorzulegen. ...

Berichterstatter. ,v'o. v. M.ü h lf.e l d vertheidigt noch iw.sehr, eingehender und erschöpfender Weise den Aus­schußantrag. .

.. . 'Der Statth alter macht auf die bestehenden Be­stimmungen aufmerksam, nach welchen. Jedermann in die öffentlichen Humanitäts-Jnstttute ohne Rücksicht auf »die Religion ausgenommen wird.

Bei der Hierauf folgenden Abstimmung wird der Antrag auf Tagesordnung abgelehnt und die Ausschußanträge mtt der einzigen Abänderung, daß statt des Ausdruckes«katholisch" gesetzt würde: nichtkatholisch-christlich", angenommen.

Nachtrag.

Würzburg, im Februar. DieNeue Würzb. Ztg." schreibt: Bei den Israeliten besteht ein Reli­gionsgesetz, wonach am Sabbath Niemand etwas, sei es ein Buch, ein Schirm, ein Stock oder sonst ein Gegenstand- über die Straße tragen darf, wenn nicht die Stadt oder der Ort' allenthalben umschlossen ist. Dieses Umschlossensein kann in Flüssen, Wällen, Mauern, Zäunen rc. bestehen, und es schadet hierbei nicht, wenn die in den Mauern rc: befindlichen Thore und Thüren immer offen sind, die Thürflügel dürfen auch an den Seiten festgenagelt sein, auch kann , wo die /Ummaue­rung durch eine Oeffnung ohne Thür unterbrochen ist,

dadurch -geholfen, werden, daß über der Oeffnung' -ein auf Stangen oder an den angrenzenden Häusern be^ festigter Draht , sogenannter Sabbath - Draht, gezogen wird. Da nun in Folge des Baues der Straße zum neuen Bahnhof eine Unterbrechung des Stadtwall.es und. der Stadtmauer eingetreten ist, so hat das - hie­sige Distrittsrabbinat beim Stadtmagistrat darum nach­gesucht, an der Stelle der Stadtmauer über-die Straße einen ; solchen Sabbath- Draht oder - an deren beiden Seiten Thürflügel anbringen zu dürfen. Der Stadt­magistrat hat dieses Gesuch abgelehnt, weil sich die beabsichtigte Vorrichtung mit den Anschauungen unserer Zeit nicht in Übereinstimmung befinde; das Distritts- rabbinat hat sich deshalb mtt einer Beschwerde an die Königl. Kreisregierung gewendet, und man ist auf die Entscheidung dieser hohen Stelle sehr gespannt."

.Diese Mitcheilung, die durch alle großen und klei­nen Blätter Bayerns und der andern-Länder gegan­gen, hat so viel Spott und Verhöhnung hervorgerufen, daß die Urheber dieser ganzen Geschichte nicht' genug zu tadeln sind. Wie? sagt man, ist das ein Gesetz des Judenthums, das Ihr nicht genug zu rühmen wisset? Und wenn das Gesetz einen Stock, Regen-' schirm oder dergl. für eine Last, die am Sabbath zu tragen verboten ist, ansieht, wie könnt Ihr es wieder durch die Illusion eines Drahtes aufheben wollen? .. Doch will ich nicht wiederholen, was Alles gesagt wird. Dabei sieht man es doch nur als eine Ostentation von Leuten an, die sich durch ihre Orthodoxie einen Namen erwerben wollen, von welcher Art dieser Name ffett Wenn die Herren wirklich so gesetzestreu sind, so- - gen sie eben auch solche Kleinigkeiten am Sabbath nicht tragen. Bekanntlich haben im vorigen Jahre einige Leute in Frankfurt a. M. denselben Antrag Lei dem dortigen Senate gemacht, und sind trotz nicht unbe­deutenden Anerbietungen abschlägig beschieden wordem

Pest, 23. Febr. Sitzung des Unterhauses. Adreß- debatte. Statt der Worte:aller Bürger des Vaterlandes" beantragt ferner Manojlovtc:alle Bewohner des Landes" zu setzen, damit darunter auch die Israeliten verstanden werden könnten.

Hierauf ergreiftD e L k das Wort und gibt folgende Erklärung ab: Die im Entwürfe enthaltenen Worte: Bürger des Landes" seien nicht nur auf die vollbe­rechtigten Bewohner, sondern auf alle Bewohner, über­haupt' fofgitcij; : bie "Öaibeit bcrftdnbcft wor<

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