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Man beachte wohl den in diesen Zeilen enthaltenen Vorwurf. Die Vorurteilslosen unter unfern Mitbürgern, die sich nicht schenen, eineJudenschutztruppe" gescholten zn werden, sie erivarten von uns Inden und das mit Recht, daß wir unsere Verteidigung nicht ganz und gar in ihre Hände legen, vielmehr selbst in erster Linie den, freilich lästigen, Kampf mit unfern Widersachern aufiiehmcn.

Rühren, wir uns also und lassen wir den Gedanken, unsrerseits den Strafrichter zur Unterdrückung antisemitischer Pamphlete an­zurufen, nicht ruhen, sondern zur That werden!

Mein hierauf abzielender Vorschlag bedarf nun in seinem prak­tischen Teile einer Ergänzung. Ich halte für zweckmäßig und stelle hiermit die Bitte:

das; die Gemeindevorstände (von einigen ist dies bereits geschehen) dem Büreau des Deutsch-Israelitischen Gemeinde- bnndes zn Berlin W., Sigismundstr. 5, eine Erklärung zukommen lassen, etwa wie folgt: die Gemeinde N. N. erklärt sich bereit, einem Strafantrag gegen Verleger und Verbreiter des antisemitischenTalmud- Auszug" beizutreten.

Zu einer derartigen Erklärung bedarf es nach § 44 des Gesetzes über die Verhältnisse der Inden vom 23. Juli 1847 nicht erst eines Beschlusses der Reprüsentantenversammluug. Wird meiner Bitte ent­sprochen, so steht zn erwarten, daß der allverehrte Vorsitzende des Gemeindebundes, Geheimrat Dr. Kristeller, sich zur Initiative in der fraglichen Angelegenheit berufen fühlen wird. Die weitere Be­handlung der Sache denke ich mir dann, wenn ich vorgreifen darf, etwa so, daß der Text des Strafantrages vom Büreau des Gemeinde­bundes festgestellt, die Urkunde aber von Dr. Kristeller im Namen aller zustimmenden Gemeinden sowie für seine eigene ') Person unter­schrieben und so der Kgl. Staatsanwaltschaft eingereicht würde.

Eine Vollziehung des Antrages durch alle Gemeindevorstünde selbst würde zu umständlich und langwierig sein. Es genügt ja auch die Namensunterschrift eines einzigen Juden als eines der Verletzten. Andrerseits erscheint die Nennung der mit dem Straf­antrage einverstandenen Gemeinden, wenn auch ohne rechtliche Be­deutung, so doch von einem moralischen Getvicht, das nicht zu unter­schützen ist.

Berlin. Rabb. Dr. PH. Krön er.

U

Galtzrsche Briefe.

VIII.

Lemberg, im August. E. Während die polnischen Grafen und Kardinäle in der Königs­stadt an der Weichsel den heldenmiithigen Beschluß gefaßt haben, christlichen Judenhaß zu betreiben und, nach dem Rezepte Tar- nowskis und Kozlowskis, die Juden vom öffentlichen Schulbesuch und dem Handelsverkehr allmählich zu verdrängen, erweitert das Kuratorinm der Baron Hirsch-Stiftung seine Thätigkeit immer mehr leider mehr nach Breite als nach Tiefe.

Der soeben erschienene Berichts für das Verwaltungs­jahr 1892 gewährt einen klaren Einblick in den Entwickelungsgang dieses Unternehmens; der tiefer Blickende wird in diesen trockenen

0 Indem ich empfehle, den Antrag auch im eigenen Namen zu stellen, folge ich einem dankenswerten Fingerzeig des Herrn Dr. jur. Levison zn Siegburg. Kr.

2 ) Bericht des Kuratoriums der Barou Hirsch - Stiftung zur Be­förderung des Volksschulunterrichtes im Königreich Galizien und Lo- domerien re. Wien 1893.

Zahlen auch über den Kulturzustand der galizischen Juden im All­gemeinen erschöpfende Aufklärung finden.

Lassen >vir zunächst den Bericht sprechen. In den 10 älteren, von der Israelitischen Allianz übernommenen Volksschulen (Kolomea, Buczacz, Tarnow, Neu-Sandez, Chrzanow, Stanislau, Boryslaw, Wolanka, Zablocie, Brodh) hat mit drei Ausnahmen (Stanislau, Boryslaw, Wolanka) der Schulbesuch gegen das vorangegangene Schuljahr (1891/92) zugenommen. Die Gesammtzahl der Schüler in diesen 10 Anstalten betrügt 3164 gegen 2817 im Jahre 1891/92, Es ist bezeichnend, daß der Rückgang der Frequenz der Schule von Stanislau, die seit 7 Jahren besteht, seinen Grund in der zu Beginn des Schuljahres vorgenommenen Reduktion des hebräischen Unter­richtes hat. Man sollte daraus den Schluß ziehen, daß in der Ver­nachlässigung des hebräischen Unterrichtes auch der Grund für die ungenügende Steigerung der Frequenz in den übrigen Schulen (347 Zöglinge auf 10 Schulen) zu suchen ist. Der llebergang vom Cheder in die Volksschule ist offenbar schroffer und schwieriger, als es sich die Herren in Wien vorstellen. Und daher muß auch den galizischen Juden die Kultur in ganz kleinen Portionen verabreicht werden.

In den 10 neuen Stiftungs-Schulen, die zu Beginn dieses Schuljahres eröffnet wurden (Rawa, Horodenka, Gwozdziec, Monasterzyska, Sassow und Zborow in Ostgalizien und Wisnicz, Mieter, Brzesko und Rozwadow in Westgalizie»), gestaltet sich der Besuch im Ganzen äußerst schwach. In Rawa z. B., wo nach einer von der Statthalterei augefertigteu Tabelle im Jahre 1891/92 458 schulpflichtige Knaben waren (von denen 18 schon vorher die allgemeine Volksschule besuchten), wurde die neugegründete Stiftimgsschule von blos 42 Knaben besucht. Zusammen wurden diese 10 neuen Schulen von 865 Knaben besucht (unter 2603 schnl- pflichtigen Knaben in diesen Städten). Außerdem wurden die be- ! stehenden Schulen in Tarnopol, Suczawa und Stanestir snbventionirt.

! Eine sehr wichtige Institution, die die weitgehendste Beachtung und Unterstützung verdient, sind die von der Stiftung begründeten Abendschulen. Sie verfolgen, wie der Bericht sagt, den doppelte»

! Zweck: sowohl jenen Analphabeten, welche lheils wegen ihres Alters,

! theils ans anderen Gründen und Rücksichten die Tagesschulen nicht besuchen können, eine elementare Volksschnlbildnng beizubringen, als - auch den sehr zahlreichen Handwerkslehrlingen und ! Handlungsgehilfen die Möglichkeit zn bieten, sich die mangelnde , Kenntniß des Lesens, Schreibens rmd Rechnens anzueignen. Solche Abendschulen rvurden bis jetzt in 15 Städten (Tarnow, Chrzanow, i Mieter, Wisnitz, Brzesko, Boryslaw, Buczacz, Kolomea, Rawa, Sassow, Zborow, Rzeszow, Tanrobrzey, Sambor und Zloczolv) eingeführt, welche zusammen von 1016 Schülern besucht werden. Schlimme Erfahrungen wurden mit de» beiden, in Stryj und Klasno errichteten Kindergärten gemacht. Es ist offenbar auch hier der geringe hebräische Unterricht die Ursache res Mißerfolges. Würden die Herren im Kuratorium dieses Moment nicht unter- : schätzen, dann würden sie es auch nicht zngelassen haben, daß ^ im Lehrplan für Religion (Hebräisch mit inbegriffen) blos eine j Stunde wöchentlich bestimmt wurde, während für die polnische ! Sprache zehn Stunden anberaumt sind. Eine gebührende ! Berücksichtigung des Hebräischen würde bestimmt den l Besuch der Stiftungsschulen bedeutend fördern und auch j die Kindergärten vor dem Untergänge bewahren. Mögen ! dies die Herren ii» Kuratorium und der rührige Herr Inspektor beherzigen.

Nach einer kurzen Erwähnung des Handferligkeits-Unterrichts ! (Slöjd), der in sieben Stiftungsschnlen mit gutem Erfolge ertheilt