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Oktober.

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der Antisemitismus sei ein greifbarer Begriff oder etwas Verständliches! er ist nichts weiter als ein Gespenst, welches in dieser Zeit umgeht. Der größte Theil der Anhänger des Antisemitismus ist, wie bei der Sozialdemokratie, unzufrieden, nur in einer anderen Richtung, und es ist klar, daß auch der Antisemitismus in seinen Konsequenzen revolutionär wirkt."

Und in seiner Rektoratsrede vom August desselben Jahres ironisirte Virchow die akademischen Antisemiten, indem er sie mit den Naturphilosophen zu Anfang des Jahrhunderts zusammen­stellte.Bis jetzt hat man noch keine Professur des Antisemi­tismus gefordert, aber es wird erzählt, daß es schon antisemitische Professoren gebe. Wer die Geschichte der Naturphilosophie in ihren radikalsten Ausläufern kennt, der wird über solche Erscheinungen nicht staunen." So ist Rudolf Virchow und so kämpfte er gegen unsere Gegner. Möge dem greisen Heros der Wissen­schaft noch ein langer und ungetrübter Lebensabend be- schieden sein!

Eine wichtige Entscheidung, die auch in das Gebiet des für den Laienverstand absolut Unbegreifbaren gehört, ist jüngst in Pommern getroffen worden. Auf eine gegen den Pastor Krösell-Kloxin wegen Neligionsbeschimpfung gerichtete ,'lnzeige hat die königliche Oberstaatsanwaltschaft beim Ober­andesgericht Stettin unter Zurückweisung der gegen den ab- ehnenden Bescheid des Ersten Staatsanwalts in Stargard ingereichten Beschwerde u. a. erwidert:

Gebräuche und Einrichtungen der jüdischen Religionsgemeinschaft vniieii im vorliegenden Falle überhaupt schon um deswillen nicht erächtlich gemacht sein, weil die angeblichen Gebräuche, deren er Beschuldigte Erwähnung gethau, in Wirklichkeit gar nicht existiren, vndern nur von dem Wahnglauben des Beschuldigten vermuthet verden.

Es kann sich daher nur fragen, ob durch die Andichtung ver- necherischer Gebräuche und Einrichtungen, ohne Rücksicht aus den glten Glauben des Behauptenden, eine Religionsgemeinschaft als eiche beleidigt oder verächtlich gemacht werden kann."

Die Oberstaatsanwaltschast bejaht diese Frage zwar an ich unbedingt, hält aber die für ein strafrechtliches Verfahren rsorderlichen Voraussetzungen für nicht ausreichend. In jedem falle ist die Feststellung der Oberstaatsanwaltschaft wichtig, die Behauptungen Krösells auf einemWahnglanben" eruhen und sich als eineAndichtung" darstellen.

Sind die Juden für den neuen Zolltarif oder dagegen? 2ie alldeutschen Antisemiten sind darüber in ergötzlichem Streite, während dieOstdeutsche Rundschau" behauptet, daß gegen i :n Entwurf nurdie internationalen Kornjuden und die po­ltischen Deutschfeinde seien", erklären dieEgererNachrichten":

Die Propaganda für den Schutzzoll ist eiu Produkt derwissen- ' gastlichen Theorie hebräischer Denk- nnd Gesinnungsart". Und eigent- ' ch stecken hinter den Agrariern die jüdischen Getreidehändler. An r r durch den Zolltarif errichteten Mauerwird sich das jüdische pekulanteuthnm auf Kosten jener Laudivirthe die Tasche füllen, die . arch des Staates weise Fürsorge vor gänzlicher Verarmung nicht ge­schert erscheinen. Der österreichische Landwirth wird mit jüdischen ' perationszügen zu rechne» haben, die auf seine Kosten das Getreide - der die künstlichen Schranken ins Innere Deutschlands hineiutreiben."

Wer von den beiden edlen Genossen hat nun Recht?

Die Fortschritte des Antisemitismus in Belgien find so i rvhend, sie werden durch die Radikalen sowohl wie durch die

Klerikalen derart gefördert, daß sich dort ein Abwehrverein gebildet hat, unter dem TitelComits Narnix pour In ckitkusion ckes iäs«8 äs ju8ties et äs lidsrts." (Marnix de St. Aldegonde war einer der hauptsächlichsten Vorkämpfer der Freiheit gegen Inquisition und Spanierthum im 16. Jahrhundert). Dieser Verein besteht nur aus Christen. Er veröffentlicht einen Auf­ruf, der in 300000 Exemplaren verbreitet wird und dessen Wortlaut wir demnächst mittheilen. Es ist nur zu wünschen- daß derselbe von gutem Erfolg begleitet sein möge.

In vielen Städten Rußlands müssen jetzt infolge der rigorosen Beschränkung der Zulassung der Juden zahlreiche Bildungsanstalten fast leer stehen. Zur Aufnahme in der neurussischen Universität (Odessa) haben sich nur 245 Christen gemeldet, was zur Folge hat, daß auch von den zahlreich vor der Thür stehenden Juden höchstens 10 bis 17 ausge­nommen werden können, während der große Rest draußen bleiben muß.

Dasselbe geschieht auf der Universität zu Tomsk, in deren Auditorien eine gähnende Leere herrscht, während Hunderte von Juden draußen stehen und vergebens um Einlaß bitten. Ebenso schlimm steht es mit der eben eröffneten Handelsschule zu Wilna, wo die Juden 50 Prozent der gesammten Schüler­zahl ansmachen dürfen, und wo sich nur 19 Nichtjuden zur Aufnahme gemeldet haben. Werden infolge dessen die Lehrer vor leeren Bänken doziren, während ans der anderen Seite mehrere hundert Juden ohne Unterricht bleiben müssen? Am tollsten ging es aber diesmal auf der arabisch-hebräischen Ab­theilung der orientalischen Fakultät der Universität Peters­burg zu.

Zur Aufnahme in der Anstalt haben sich Christen überhaupt nicht gemeldet, die vier Inden aber, welche gern Hebräisch und Arabisch daselbst lernen mochten, wurden nicht ausgenommen da die für Petersburg geltende 2 Prozent-Norm bereits er­reicht war. Damit nun die Herren Professoren nicht gezwungen sind, ihre Vorlesungen vor den leeren vier Wänden zu halten, ist der Senat beim Kultusminister eingekommen, diese vier Juden außerhalb der Norm zuzulassen. Wir Westeuropäer vermögen nicht eine Regierung zn begreifen, die ihre Bildungs- anstalten lieber veröden läßt, als daß sie dieselben mit Inden füllt. In Rußland gehört aber ein solches Benehmen keines­wegs zu den großen Seltenheiten. Der russische Bauer hat dafür sogar einen treffenden und überaus drastischen Spruch. Derselbe lautet: Ein Hund bewacht einen Heuschober. Selber essen kann er das Heu nicht, gönnt es aber doch der Ziege nicht, die einen Mund voll davon nehmen möchte.

Der Gouverneur von Kiew hat, um dem Andrängen der Juden gegen die ihnen verboteneheilige" Stadt Rußlands einen wirksamen Damm entgegen zu sehen, vor einiger Zeit vermittelst Cirkular die ganz willkürliche und völlig gesetz­widrige Verordnung erlassen, alle Juden, die unberechtigter Weise sich in Kiew aufhalten, im Falle ihrer Ergreifung ins Gefängniß zu stecken und dann gemeinsam mit Dieben und sonstigen Verbrechern Per Schub in ihre Heimath zu befördern. Der Senat hat pun in einem ähnlichen Falle ein solches Ver­fahren für ein Verbrechen erklärt, für welches der betreffende Beamte, der die That vollbracht hat, wegen Frciheits-