form des
Em Organ str^le^Nabbiner-Versammlung Deutschlands.
' Herausgegebe» von deren Mitgliedern A. Adler und H. Wagner.
Jfi. 11• Mannheim, -e« 10. Juni 1940•
״Sit Ref »rm bei Judeothuws " erscheint wöchentlich einmal in einem ganzen Bagen. — Der vierteljährliche Pränumeeatinnlxreii ist 24 Ngr. — fl. I. , N h Alle Buchhandlungen Deutjchlands sowie die Troßh. Bad. Postämter nehmen zu diese« Preise Bestellungen an. — Bei de» auswärtige» Postämter» erhöht sich
der Preis «ul den jeweiligen Postaufschlag.
ß n fe l I.
lNerstSudtgssUg und Mitthetluug r Säbbäthberjch^,»» Dr.
Ssi-rr.— D r . H o ldhe im« Gutachteu über bei^ »«eiten Festtag, lpolemiffr Offene« Sendschreiben aq Dr. Stern betr. — Hamburg. Frankel'« Aufruf.
Referate: Eingabe de« bad. Lande-verein« die ffulturverbeffenm- betr. — Mittheitanaen an« >re«lan. ־־־ ' ~
Verfländigimtz m»d MiUheitung.
^Sabbathbericht.
Um bei der Kürze der Zeü die Communication mit de» geehrten Mitgliedern der Commission zu erleichtern, zugleich aber auch den übrigen Theilnehmrrn an der dritten Versamm- lung deutscher Rabbinen zeitig Kenntniß'zu geben von den Anträgen, welche zu berathen vorgrlegt werden sollen, betrete ich ׳ mit dem modifizirten Entwürfe des Sabbachberichts als» bald den Weg der Oeffentlichkeit und bitte die geehrten.Com ׳ Missionsmitglieder, sobald derselbe an sie gelangt, die schrift^ - liche Verständigung einzuleiten.
E n t w u -1 f. ......-
Die Sabbatheoinmiffion vereinigt sich daher, in Betracht daß die Versammlung praktt'sche Resultate zu erzielen, als ihre Aufgabe betrachtet, sich i« ihren Vorschlägen auf den 3ten ihres vorjährigen Berichtes und zwar:
1) ״ Die Versammlung wolle erklären, daß Alles, was zu einer würdigen Ausstattung des Gottesdienstes gchört «der was dem Einzelnen erst die T heilnahme an einem ^-Erbaulichen Gottesdienste möglich macht, auch durch einen Juden geschehen dürfe. Sie rechnet besonders dahin das Musieiren am Sabbathe, die in Haus wie Syna-
zöge erlaubt werde, da- Gehen außerhalb dev-soge, nannten Sabbathgräoze, das Fahren und Reiten, insofern eS nicht den Zweck ׳ einer Geschäftsreise, vielmehr gottes- dienstliche und andere höhere Zwecke hat. Sie erklärt demnach auch dief MM ערובי . die^ fingirten-Raum^ nrrbülvsngen entweder für unstatthaft, näinlich zu ge- werblichen Zwecken, oder für unnöthig, nämlich zu höhe- ren, namentlich zu religiösen Zwecke«; sie erklär» das Verbot des Tragens für erloschen, insofern dieses nicht ein eigentliches Lasttragen für den Geschäftsverkehr ist, und hiennst,auch עמבי.חצרות , die singirten Verbin- düngen verschiedener Gebiete, für aufgehoben," und aus de»! Sten
2) ״ die Versammlung wolle erklären, daß die Betheiligüng am Staatswohle eine so hohe Pflicht ist, daß ihr in Collisivnsfällen die Sabbathfeier weichen muß. Sie er» klärt daher den Soldaten, sobald es di« Disciplia er- fordert, von der Beobachtung des Sabbachü dispensirt; ■sie^rrklärt, daß der Beamte, insoweit er sich am Sab- bathe den Geschäften nicht entziehen kann, seinen Amts» pflichten genügen müsse, vorausgesetzt, daß er in anderer Weise, namentlich im Hause, die Weihe des Sabbaths herzustellen bemüht ist,"
beschränken zu wollen und noch als dritten Vorschlag hinzu- züfügen, mit Berücksichtigung des von einem jüdischen Oeeo« nome» gestellten Antrages (Protokolle S. 174 und 0. 380, Mo. 2 3.): - - ---
3) ״ die Versammlung wolle erklären, daß, so sehr sie da« Verbot der werktägigen gewerblichen Beschäftigung am Sabbathe geachtet und befestigt zu sehen wünschen muß,