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Die

Reform des Zu-enthums.

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Ein Organ für die Nabbiner-Versammlung Deutfchlan-s.

Herausgegeben von deren Mitgliedern A. Adler und H. Wagner.

$Oa Mannheim, de« 12. August- 184b»

.Dt» Reform des Judenthums " erscheint woch.nl>>!!> »inmal in einem ganzen Bogen. Der vierteljährlich» Pranumeralinnövrei« ifl 74 Rgr- -- fl. > 74 kr Lll« Buchhandlungen Deuilchlaads sowie di» Grohh. Bad. Postämter nehmen zu diesem Preise Bestellungen an. Bei den auswärtigen Postämtern erhöht fich ___ _H»L Preis »mH«» jeweilige» Postausichlag.- - --- ־'־ - - ---

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Verständigung und Mitthcilungr Zuschrift der Berliner Ge- noffenschaft an di« dritte Versammlung zu Breslau. Pest, üder Ausrufen zur Thora.

Referat«: Aktenstücke zu den Protokollen der Heidelberger Der- sammlung. Entschuldigung.

Verständigung und Mittheilun g.

Zuschrift der Bevollmächtigten der Reformgenvffenschaft zu Berlin, erwähnt in dem Protokoll der Itcn Sitzung der Rabbiner-Versammlung (s. Nr. 18 der Reform ds. I.).

Berlin, den 10. Juli 1846.

Hoch würdige Rabbiner-Versammlung!

Zum zweiten Male bringen wir unfern Gruß der hoch- würdigen Rabbiner-Versammlung, aber nicht wie im verflösse- nen Jahre, um derselben von unserin Bestehen Kunde zu geben und eine Verbindung mit derselben anzuknüpfen, son- dern, um durch unsere Zuschrift zu bezeugen, daß wir uns dieser bxreitö angeknüpften Verbindung freuen, daß wir sie zu erhalten und zu einer immer inniger» zu erbeben wünsch- ten, damit ihre segensreichen Folgen für beide Theile iminer sichtbarer hervorlreten mögen.

Wir haben unS in der gegenwärtigen Zuschrift nicht über das Wesen unserer Genossenschaft und über die Bestrebungen auSzuspreche», für deren Verwirklichung wir zusammengetre- ten sind. Wir haben durch unser Thun ein selbstredendcS Zeugniß abgelegt, von dem Geist, der unsere Handlungen

leitet, sowie von dem Ernst» mit dem wir uns unserer Auf« gäbe hingeben. Wir dürfen auch von der Rabbiner-Ver- sammlung kein Gutachten über die einzelnen Schritte fordern, die bereits von unö geschehen sind; denn, wie erfreulich unS auch die Zustimmung gewesen ist, welche einzelne Mitglieder derselben bereits öffentlich und feierlich in unserer Mitte ausgesprochen haben, so glauben wir doch in unserm gegen- seitigen Interesse von Seiten der Gcsammt-Vcrsammlung aus eine solche verzichten zu muffen, damit die volle Selbststän- digkeit beider Theile in keiner Weise gefährdet erscheine.

Das Verhältniß zwischen der.Geiioffenschast und der Rabbiner-Versammlung kann, und darf vielmehr nicht in der Uebcrciustimmllng gesucht werden, die sich zwischen den ein- zelncn Beschlüsse» jener und den einzelnen Handlungen dieser kund gibt; nicht darin, daß die .Rabbiner - Versammlung die besonderen Schritte billigt, zu denen sich die Genossenschaft in der Verfolgung, ihrer Aufgaben veranlaßt gesunde!!, nicht darin, daß die Genossenschaft die bestimmten Vorschläge zur Ausführung bringt, welche die Rabb.-Bcrsainiiilung in tl>rqc eigenthümlichen Stellung zum Beschluß erhoben hat, sondern in der Uebercinstimmung drö Zieles, dem Beide mit vollem Bewußtsein, wenn auch auf verschiedenen Wegen, entgegen- gehen; und eben diese Verschiedenheit des Wcgeü ist eine nothwendige, wenn zwischen beiden eine Wechselwirkung rin» trete» soll, durch welche Jeder zur Stütze des Andern wird, ohne seine eigne Selbstständigkeit dadurch aiifzugeben.

.Sv lange die Rabbiner-Vtrsaininliing sich selbst getreu bleibt, und wir bisher sich nur als Vertreterin der Wissen« schaft deü Judenthums rrkeiint, jede Regung hierarchischen Strebens aber mit Entschiedenheit zurnckweist so lange