5 « tt * 4 . Freie » Blatt . Nr . 92 . machte . DaS Krakauer Blatt . Tie Gerechtigkeit " fertigt diesen Schwärmer in einem scharfen Artikel ab , in welchem es heißt : . Wollte die ZionSpartei hier . Stimmung machen , damit der bloße , ZionS - gedanke ' vom blutarmen Galizien materiell unterstützt werde , so war sie auf falscher Bahn , denn wir in Galizie « » müssen den Hunger unserer Mitbrüder stillen und haben keine Mittel , um solche für utopistische Schwärmereien einiger unerfahrener junger Leute zu ver¬ schwenden . Da eS die Wiener Zionisten so weil treiben , daß sie Missionäre ' nach Galizien schicken , um für ihre Hirngcspinnste Propa¬ ganda zu machen ) fühlen wir unS verpflichtet , gegen die ZionSsache aus daS Energischeste Stellung zu nehmen . " « Alls der Äntistmiten - Gcstllschast . ) Milgiftjägcr zum Zechgenosien : Ich muß Sie ernstlich zur Rede stellen . Sie haben mir erzählt , der Barer des Mädchens sei todt , und nun erfahre ich , daß er im Zuchthaus sitzt . — Zechgenosie : Run , wenn er schon im Zuchthaus sitzt , dann kann er und können ' Sic ja . mit einer gewissen Hoheit auf Juden herabblickcn " . Heil Mitgift ! Heil Zuchthäusler - Hoheit ! ( Tie Znlaffnng fremdländischer Auswanderer in Preußen . ) lieber eine jüngst ergangene Verfügung deS preußischen Ministers deS Innern , betresscnd die Zulassung fremdländischer Auswanderer , schreibt die „ Norddervtssche Allgemeine Zeitung " : Unannehmlich¬ keiten , die daraus eeitstanden , daß Auswanderer , die thcils aus Ru߬ land über Memel , Evdtkuhnen oder Stettin , theilS aus Galizien kamen und sich in preußischen Orten ansammelten , vielfach nicht mit genügenden Mitteln für diesen unerwarteten Aufenrhalt versehen waren , haben den Minister des Innern veranlaßt , die für die Zulassung fremdländischer Auswanderer zum preußischen ' Staatsgebiete ma߬ gebenden Bestimmungen , wie sie insbesondere in den Erlässen vom 6 . Mai 1802 , 17 . Mär ; 1803 und 2 - 1 . ' Mai 1803 niedcrgelcgt sind , erneut in Erinnerung zu bringen . Russische Auswanderer sollen nach diesen Vorschriften vom Eintritte in das preußische Staatsgebät unbedingt auSgeschloffeo werden , wenn sie nicht einen ordnungsmäßigen Paß . eine Eajütenfahrkarte nach » Amerika und so viel Baaruiittel vo ' r - weisen _ können , daß dadurch ihre Reise bis nach Amerika und ihre Annahme dort unter Berücksichtigung der sogenannten PauperSgcsctzc gesichert erscheint . Hiezu ist bei gesunden und nicht gebrechlichen Per¬ sonen , wenn sie mehr als zehn Jahre alt sind , etwa die Summe von je Mark , bei jünceren die Summe von je 100 Mark erforderlich . Bon diesem Nachweise des Besitzes ausreichender Baaruiittel sind nur diejenigen russischen Auswanderer befreit , die entweder die Cäjüten - fadrkarte einer deutschen Rhederei zur Ucberfahrl nach Amerika und vollständige Eisenbahnfahrkarle zur Reise nach dem EinschissungShafcn vorweisen oder eine Gewährleistung des deutschen Centralcomitös für die russischen Juden dafür Nachweisen können , daß sie kostenfrei ohne Aufenthalt in Deutschland nach Amerika und , falls sie dort zurück¬ gewiesen werden sollten , in ihre Heimat zurückgeschasst werden . ' Ter Besitz der Eajütenfahrkarte einer ausländischen Rhederei genügt dagegen nicht zum Ersätze deS VerinögenSnachweifcS . Wer unk einer solchen versehen ist , muß unbedingt außerdem nicht nur den Besitz eines PasseS , söndern auch derjenigen Baaruiittel . Nachweisen , die erforderlich sind , um seine Weiterreise bis nach Amerika und seine Aufnahme dort nach den Bestimmungen der Paupersgesetze zu sichern . Für die galizi - schen - Auswanderer gellen diese Vorschriften mit der Abweichung , daß der Besitz eines Passes und einer Eajütenfahrkarte als Vorbedingung für den Grenznbcrtrilk nicht gefordert wird . Dagegen müssen auch die galizn ' chen Auswanderer , wenu sie ihren Weg durch Preußen nehmen wollen , entweder die nölhigen Baaruiittel oder Schifffahrtskarten einer deutschen Rhederei zur Ueberfahrt nach Amerika und Eiseubahnfahr - karlen bis zum Einfchissungshafen oder die ausdrückliche Gewähr für ihre Weiterbeförderung und dauernde Unterstützung durch das deutsche Centralcomit ' . ' tür die russischen Juden Nachweisen können . Eidesnoth und israelitische Richter . ) Unter der Ueberschrift . EidrSnoth und israelitische Richter " äußert sich ein protestantischer tRistlichcr in der . Kölnischen Zeitung " wie folgt : Tic evange¬ lischen Kreissynoden der Rhcinprovinz verhandelten - Zn diesem Jahre über daS Proponendum : „ Was kann von Seite der Pfarrer und Preclnker zur Hebung der unser Volksleben bedrückenden Eidesnoth geschel : nTas Vorhandensein einer Eidesnoth wird wohl Niemand leugnen , k . : : n wenn auch die Statistik der letzten zehn Jahre eine tlein ^ Abnahme der Bcstiafungcn des Meineides nachweist , so ist doch von liervorrag nden Justizbeamten die Thatsache fcskgestcllt worden , daß . das Beivußrsein von der . Heiligkeit des Eides und die Achtung vor dem Eide in ichkeckenerregender Weise schwindet " . Am Schlüsse des Elberselder Geheiinbund - ProeesseS sagte der Vorsitzende : . Ich halte iniäi verpflichtet , die Ueberzeugung auszu ' prechen , daß in dieser Ver¬ handlung eine Reihe vorr Meineiden geschworen ist mit so kaltem Blute , mit so kalter Ueberlegung , wie mir in meiner langjährigen Praxis als Richter bis jetzt noch nicht vorgekommen ist . Es hat mich . körperlich und innerlich angegriffen , drei Tage an diesem Abgrund der Corruption , der Mißachtung alle » Höheren und Göttlichen mich unter den formellen Bestimmungen deS StrafproceffeS bewegen zu müssen . " Es ist gewiß an der Zeit , daß die Männer , welche berufen sind , für den - Sieg der Wahrheit zu wirken , Mittel und Wege suchen , den Wahrheitssinn zu beleben und die Gewissen zu schärfen . Daß die evangelische Kirche hier Mitarbeiten darf , ja , Mitarbeiten muß , wird Niemand bestreiten . Die Mittel und Wege zur Hebung der unser Volk bedrückenden Eidesnoth können aber nur durch die richtige Er - kenntniß ihrer Ursachen gefunden werde » . Bei der Frage nach den Ursachen und Mitteln muß man sich , hüten , da zu suchen , wo nichts zu finden ist . Das ist nicht überall geschehen . Die schlesische Pro - vincialsynode , die über das oben erwähnte Proponendum verhandelte , hat gefordert , . daß ein Christ nur von einem christlichen Richter ver¬ eidigt werde " . Diese Forderung ist in jeder Beziehung unberechtigt . Es liegt in ihr zunächst eine Herabwürdigung des israelitischen Richters . Tie juristische Laufbahn ist dem Israeliten offen , er ist staatlich zur Bekleidung ein : S Richteramtes für qualificirt erachtet . Confcssionellc Rücksichten nimmt der Staat bei Besetzung von Richterstellen nicht . Er kann demnach auch einem Richter aus confessionellen Gründen ein wesentliches Recht seines Amtes nicht nehmen . Wollte man dem israelischen Richter das Recht aberkennen , einen Christen zu vereidigen , so würde man ihn in seiner amtlichen Stellung erniedrigen . Ist der israelitische Richter nicht qualificirt zu allen richterlichen Functionen , so ist er überhaupt nicht tauglich für ein Richtcramt . Die Forderung der betreffenden Synode ist der erste Schritt zur Ablehnung des israe¬ litischen Richters überhaupt . Sie betritt den für evangelische Christen doch recht wenig gangbaren Boden des Antisemitismus . Aus jener Forderung läßt sich eine Reihe von Consequenzcn ziehen . Ter Israelit kann mit gleichem Recht von einem israelitischen , ' der Katholik von einem katholischen , der Evangelische von einem evangelischen Richter vereidigt zu werden verlangen . Ter überzeugte Christ lehnt den atheistischen , der Atheist den christlichen Richter ab u . s . w . Dadurch werden Zustände herbeigcführt , die eine geordnete RechtSpstcgc ganz in Frage stellten . Nach der Auffassung der betreffenden Synode soll die Vereidigung eines Christen durch einen christlichen Richter ein Mittel zur Hebung . der Eidesnoth sein . Tenn der logische Zusammenhang ist doch der , daß bei Vereidigung , durch einen israelitischen Richter die Feierlichkeit der Eidesleistung beeinträchtigt , die Gefahr leichtsinnigen oder falschen Schwören - vergrößert werde . Diese Auffassung ' ist vom evangelischen Standpunkt principicll abzuweiscn . Es ist nicht der Richter , der den Eid fordert , sondern das Gesetz , die Obrigkeit . Der Richter , der den Eid abnimmt , handelt lediglich als Organ der Obrig¬ keit , lediglich in seiner amtlichen Stellung , seine Confcssion kommt dabei nicht in Betracht . Der Richter ist eben nicht . der Repräsentant des Glaubens an die Hilfe und Gnade Gottes in Christo " . Soll er das sein , dann muß der evangelische Christ auch jeden atheistischen , ja , auch jeden katholischen Richter ablchnen . Der evangelische Christ bedarf eines solchen Repräsentanten überhaupt nicht . Es kann ihui bei der Eidesleistung ganz gleichgiltig sein , wer die Person ist , die ihm den Eid abnimmt . Er wird ohne Rücksicht auf die Confessio » des Richters von der heiligen Handlung im tiefsten Herzen ergriffen . werden und sich seinem Gott gegenüber verpflichtet halten , die lautere Wahrheit zu sagen . Ter bloße Namcnschrist wird in ! der Eidesformel eben nur eine Formel sehen , die nachzusprechen ihn die Obrigkeit zwingt . Er wird schon deshalb nach der Confessio » des Richters nicht fragen , sondern die Wahrheit sagen , weil n sich seinem Gewissen gegenüber dazu verpflichtet fühlt , oder weil er die Strafe des Gesetzes fürchtet . Wenn wir von den Antisemiten absehen , die nicht aus reli¬ giösen Gründen , sondern aus Raccnhaß den israelitischen Richter ab¬ lehnen , so kann doch die vorliegende Frage nur für den überzeugten Christen gewisse Bedeutung haben . Hiev liegt die Gefahr nahe , daß der Christ religiöses Gefühl und frömmelnde Prüderie verwechselt . Ter Anstoß an einem israelitischen Richter im Falle der Eidesleistung würde rn das Gebiet jener Prüderie gehören und demnach der Be¬ rechtigung entbehren . Nicht die Confessio » des Richters — wobei ja auch nicht cinzusehen ist , weshalb ein israelitischer Richter die Handlung nicht ebenso würdig und feierlich vollziehen sollte wie ein anderer — wird die Eidesleistung würdiger und wirksamer machen , sondern die Belebung und Stärkung deS Wahrheitssinnes in unserem Volke . ( Ein Seitenstück zum Tantener Knabenmord . ) Aus Crefeld schreibt man der . Frankfurter Zeitung " : Nur wenig fehlte , und di : berüchtigten „ Xantcner Tage " hätten am 20 . December in Kempen a . Rh . ihre Auferstehung gefeiert . Ter jüdische Metzger Lambertz erwartete einen Jungen aus Neukerk , der eine größere Ouanlilät bestellten Fleisches bei ' ihm abholcn sollte . Lambertz traf auf |