Sk. »4.

Baden bei Wein, LI. September 1894.

JtchrOentz I.

Aektpchvtft fir sociale, Wissenschaftliche «nd Cnltn» - Interesse» de« ** Beilage: Vollständige Uebersetznng deS Talmud.

-X Herausgeber: Rabbiner W. Belob und Dr. Leopold Ooldbaaner.*- Redacteur: Rabblier Heinrich L. Reich.

Kndenltz««

Erscheint jeden Freitag.

Bezugspreis für Oesterreich-Un^arn: Ganzjährig fl. 6., halbjährig fl. 8. . Für das Aaslaad jährlich 12 Mark. Für Rabbiner, Cultugbeamte und Lehrer jährlich 4 fl. Anteilen: Die dreimal gespaltene Non­pareillezeile 12 kr. Einzelne Exemplare 20 kr.

Redaction, Expedition und Administration: Baden bei Wien, Rathhausgasse Nr. 9.

Inhalt: An unsere geehrten Leser! Assimilationsblüthe. Nachrichten. Eorrespondeuz: Baden, Wien, Tulln/ Leiiomischl, Donistadtl, Troppau, Krakau, Kalwarya, Ejernowitz, Budapest, Ballassa-Gyarmalh, Berlin, Hultfchiu« München, Kol», Jerusalem. Studien eines Feldinarschalls über da« Priester-Orakel der alten Hebräer. Moses Mendelssohn'« gesammter Briefwechsel. Feuilleton: Der Jude. Wochenkalendrr. Inserate. Beilage: Seite 9191, Talmud-Uebersetzung von Rabbiner Wilhelm Reich. (Nachdruck verboten. UrbersetzungS-

recht Vorbehalten.)

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IsfinnlatjonsblMhe.

w. R. Nicht nur der Antisemitismus aus der Mitte unserer Feinde, auch die Assimi­lation aus der Mitte, Israels selbst, treibt sonderbare Blüthen. Wir.bekommen neue An­schauungen, die im Namen der jüd. Gesetz­gebung autoritativ verkündet werden, zu hören, die geeignet sind, auch die lose religiöse Einheit

' unter den Juden, die noch die einzige Schutz» mauer in dem uns aufgedrunaenen Kampfe der Selbsterhattung bildet-, zu-zerstören.^

Wie weit sich diese AsstmtlationSsucht

> versteigt, die so manche Juden in dieser be- ! drängten Zeit den stillen Wunsch nahelegt ! womöglichaus der eigenen Haut zu fahren", i um als Arier anerkannt zu werden, hat ein, [ von einem Rabbiner, der als Sachverständiger

vor dem Kammergertchte in Berlin befragt ! wurde, abgegebenes Gutachten gezeigt.

> Wir lassen hiemit den Bericht, wie er in j Berliner Blättern mitgeihetlt wird, folgen:

>Die Frage, ob und wanit eine Ehe als .nach jüdischem Ritus geschloffen" zu betrachten ist, hat kürzlich das Kammergericht beschäftigt. Es handelte sich um einen Streitfall, bei dem einem Reformjuden, der eine Mischehe geschloffen und sich von dem Rabbiner einer Reform­gemeinde hatten trauen lasien, bestritten worden war, daß er die Bedingung,eine Ehe nach jüdischem Ritus zu schließen", erfüllt habe. In dieser Streitsache sind die Rabbiner Dr. May- baum und Dr. Oppenheimer von hier als Sachverständige vernommen und haben grund-

> verschiedene Gutachten abgegeben. Dr. May- ! bäum erklärte: Eine Ehe nach jüdischem Ritus

wird, soweit das wesentliche Ritual in Bettacht kommt, in der Weise vollzogen, daß der Bräu­tigam nach den Worten des RabbinerS:Durch diesen Ring seist Du mir geheiligt nach den j Gesetze» Moses' und Israels", unter Wieder-