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ETWAS ÜBER DIE RECHTSPRECHUNG IM HEUTIGEN DEUTSCHLAND

An einigen Beispielen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit wird die Unsicherheit aufgezeigt, mit der Kündigungen wegen rechtsgerichteter Hetze von Gerichten beurteilt werden. Sie stammen alle aus den letzten 10 Jahren. Einige wenige zitieren wir: Da wurde ein Tischler wegen einer Äußerung in seinem Betrieb entlassen. Er hatte dort gesagt:Weißt du den Unterschied zwischen einer Pizza und einem Juden? - Eine Pizza kreischt und schreit nicht, wenn man sie in einen Ofen schiebt". Das Gericht meinte dazu, dass die Reaktion des Arbeitgebers auf das Geschehen mittels Kündigung unangebracht sei, weil ein verständiger Arbeitgeber eine derartige Maßnahme nicht ernsthaft habe in Erwägung ziehen dürfen!

In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Köln ging es um die Kündigung des Chefarztes eines Krankenhauses der öffentlichen Hand. Anläßlich einer Behandlung hatte er einer Patientin mit

einem stark färbenden Desinfektionsmittel ein Hakenkreuz auf ihr Knie gemalt und sich am darauf folgenden Tage bei ihr nach seinem "schönen Gemälde" erkundigt. Zuvor hatte er im Kreise von Mitarbeitern geäußert, "es seien nicht genug Juden vergast worden". Das Gericht hob die Kündigung auf und begründete dies damit, dass die Äußerung hinsichtlich der Judenvergasung über 3 Jahre zurücklag. Wegen des Hakenkreuzmalens sah das Gericht den Tatbestand des § 86 a STGB (öffentliche Verwendung von nationalsozialistischen Kennzeichen) deswegen als nicht erfüllt an, weil durch die Vornahme im Ambulanzzimmer ein "Verbreiten" eines nationalsozialistischen Emblems ebenso ausscheide wie ein "öiffentliches Verwenden". Das Verhalten des Chefarztes sei zudem von der betroffenen Patientin nicht als Kränkung oder Zumutung, sondern als Scherz empfunden worden, über den sie herzhaft gelacht habe.

In einem anderen Falle vor dem Arbeitsgericht in Siegburg hatte ein Arbeitgeber mit einer Kündigung seines Angestellten reagiert, der im Betrieb geäußert hatte:Ausländer und auch Türken müsste man verbrennen." Nach der Ansicht des Gerichts waren diese innerbetrieblichen Äußerungen, die eine restriktive Ausländerpolitik anstreben, vom Recht auch freie Meinungsäußerung gedeckt. Kommentar überflüssig!

In Paris ist der Naziverbrecher Alois Brunner (alias Georg Fischer) in seiner Abwesenheit zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er war einer der Hauptschuldigen, welche für die Transporte von Hunderttausenden von Juden in die Vernichtungslager verantwortlich waren. Heute lebt er unter dem Schutz der dortigen Machthaber in Syrien.

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Seev Rebhun, Mitglied von Kibbutz Lavi und in der Forschung tätig, veröffentlichte sein Werk "Herbst 1939 - Yamim Noraim" ein Buch zum Gedenken der osteuropäischen Juden, die in Deutschland lebten.

Im Oktober 1938, wurden die meisten polnischen Juden, die in Deutschland lebten, zurück nach Polen ausgewiesen. Im September 1939 zählte man nur noch ca. 2000 polnisch-jüdische Männer im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Diese wurden nach Dachau, Buchenwald, Sachsenhausen und in andere Konzentrationslager deportiert, sodaß bereits bis 1942 nahezu 1800 Männer umgekommen waren.

Das Buch beschreibt das Leben der polnischen Juden, die vom Ende des 19. Jahrhundert an nach Deutschland ausgewandert waren, ihre Stellung als Minderheit - sowohl als Juden wie auch als Fremde gegenüber den Deutschen, sowie das problematische Verhältnis zur alteingesessenen deutsch-jüdischen Gemeinde.

Das Werk enthält die persönlichen Daten jedes einzelnen dieser Opfer. Das Buch ist in Hebräisch und Englisch abgefaßt.

Vertrieb: Yad LeZehava, Holocaust Research Institute, P.O.B. 513, Kedumim 44856, Israel Tel. 09-7922764, Fax 09-7922749, e-mail ylzahava@zahav.net.il, Preis: 40 DM (einsch. Versand)

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