Seite % 39. November 1947

JÜDISCHES GEMEINDE BE ATT FÜR DIE BRITISCHE ZONE

Nr. 16. 2. Jahrgang

ruckzahlen, und zwar möglichst in Sach­werten. ' Die Einzelheiten der Zahlungsbedin­gungen sollen von der Eückerstattungsaoh'irde festgelegt werden. Das Verfahren soll eine möglichst rasche und vollständige Rück­erstattung herbeiführen. (DPD.)

Geltungsbereich: das Gesetz gilt für alle Länder der amerikanischen Besetz ongs- zone, auch für Bremen! nicht hingegen für den

amerikanischen Sektor von Berlin.

v

Zur Anmeldung von Forderungen auf Rück­erstattung kündigt das Gesetz die Errichtung eines Zentralanmeldeamtes. an. Die Form der Anmeldung ist durch eine gleichzeitig mit döm Gesetz erlassene Ausführungsverordnung; Nr. 1 festgelegt worden... Die Ansprüche sind un­mittelbar zu richten an das Zentralan- meldeamt Bad Nauheim. Amtsstellen der Militärregierung oder örtliche deutsche Behörden nehmen keine Anmeldungen an. An­melder, die außerhalb Deutschlands wohnen, sollen bei der Abgabe des Rückerstattungs­anspruches eine Person innerhalb Deutsch­lands benennen, die berechtigt, ist, Papiere und Benachrichtigungen entgegenzunehmen. Letzter Termin für die Anmeldung ist der 31. Dezember 1948.

Die Durchführung des Gesetzes liegt entspre­chend dem Grundsatz der Vereinigten Staaten, die Verantwortung für Verwaltungsauf gaben deutschen Stellen zu übertragen, vollständig in deutschen Händen, wird jedoch von. der Militärregierung überwacht. Das Zentralan- meldeamt übermittelt die bei ihm eingegan­genen Anträge der zuständigen Wiedergut- maehungsbehörde, in deren Bereich sich der zurückzuerstattende Vermögensgegenstand be­findet. Nach Prüfung der Besitzverhältnisse benachrichtigt die Wiedergutmachungsbehörde die Beteiligten. Wird kein Widerspruch erho­ben, so erläßt die Wiedergutmachungsbehörde einen Beschluß über die Rückerstattung.

Um Ansprüche auf Grund des Gesetzes Nr. 59 geltend zu machen, müssen sie unter allen Umständen in der angegebenen Form neu angemeldet werden. Früher in diesem Zu­sammenhang- art die Militärregierung gerich­tete Unterlagen gelten nicht als Anmeldung.

Zur Anmeldung von Vermögens- gegenständen, die zurückerstattet werden müssen, sind alle in Deutschland lebenden Personen, die solche Werte nach der unrecht­mäßigen Wegnahme im Besitz hatten oder noch haben,' verpflichtet, sofern der Wert tausend Mark übersteigt. Diese Anzeige muß in Übereinstimmung mit der Ausführungsver­ordnung Nr. 2, die gleichzeitig mit diesem Ge­setz ergangen ist, bis zum 15. Mai 1948 beim Zentralanmeldeamt vorliegen. (DENA.)

In einer Pressekonferenz des Länderrates wies der württemberg-badische Vertreter im Son*. derausschuß für den Rückerstattungsgesetzent­wurf, Ministerialrat Dr. Otto Küster, darauf hin, daß bei einer nochmaligen Diskussion des Gesetzentwurfes alle strittigen Punkte hätten geklärt werden können.. Er bedauere die .brüske und kurze Behandlung des Entwur­fes durch die amerikanischen Vertreter in der Sondersitzung des Rates. Bei der Anwendung des Gesetzes würden sich voraussichtlich grö­ßere Schwierigkeiten ergeben. Den materiellen Wert der Objekte in. der amerikanischen Zone, die unter das Gesetz fallen, gab Dr. Küster mit einigen Milliarden Mark an.

Der Gesetzentwurf habe von Oktober 1946 bis Februar 1947 in Washington zur Ueberprüfüng Vorgelegen und sei anschließend dem Alliier­ten Kontrollrat für Deutschland übermittelt worden. In den Verhandlungen hätten sich vor allem die russischen und die britischen Vertreter gegen die im Gesetz vorgesehene Nachfolgeorganisation (von uns ge­sperrt. D. Red.) zur Verwaltung- von Vermögen verschollener Personen gewandt. Auf russi­scher Seite habe man geäußert, hinter einer solchen Organisation stehe amerikanisches Kapital, die britischen Vertreter hätten be­fürchtet, die palästinensischen Juden könnten unter Umständen daraus Nutzen ziehen.

Zur Ablehnung des Rückerstattungsgesetzent­wurfes durch die Mehrheit des Länderrates sagte def hessische Ministerpräsident Christian Stocik in einem Interview:Es ist schade, daß es nicht gelungen ist, die Bestimmungen so zu formulieren, daß sie ein deutsches Gesetz bilden. In Kürze werde ein deutsches Wieder­gutmachungsgesetz folgen, an dem man in Hessen bereits arbeite. Der Entwurf für das Rückerstattungsgesetz sei den deutschen Stel­len bereits im Frühjahr dieses Jahres unter­breitet worden. Damals habe der Länderrat aber den Standpunkt eingenommen, das Ge­setz müsse einheitlich für ganz Deutschland erlassen werden und dürfe nicht auf eine Zone beschränkt bleiben. Anfang Oktober habe dann die amerikanische Militärregierung den Gesetzentwurf erneut dem Länderrat mit der Aufforderung zur endgültigen Stellungnahme

unterbreitet. Stock nannte dann die Wünsche der deutschen Stellen zum Gesetzentwurf. Bei einer eventuellen Währungsreform und einer Vermögensabgabe sei den betroffenen Vermö­gen keine. Sonderstellung ' einzuräumen.. Die Nachfolgeorganisation für das Vermögen, de­ren Besitzer nichtmehr am Leben seien, solle ihren Sitz in Deutschland haben. (DENA.)

Presse-Kommentar

Die. amerikanische Militärregierung hat das. Restitutionsgesetz' fast genau neun Jahre nacn dem Tage verkündet, an dem die ersten gro­ßen und. offenen Ausschreitungen gegen die ' Juden in Deutschland stattfanden, Die symbo­lische Bedeutung, die in der Wahl dieses Da­tums liegt, entspricht, der politischen Wichtig­keit, die dem seit langem diskutierten Gesetz zuzumessen ist. Aber es wird ein Manko auf der Seite unserer moralischen Rehabüitieruhg bleiben, daß das Gesetz kerne deutsche Unter­schrift trägt; schlimmer noch, daß die deut­sche Mitwirkung nicht das Maß, an gutem Willen erreichte-, um wenigstens die jetzige Form deutscherseits zu sichern eine Form,

die keineswegs den strengsten Postulaten nach­kommt, sondern nur einfache Billigkei.t 3 grun.d- sätze anwendet. In den Diskussionen während der deutschen. Beratungen über dieses Gesetz wurde, teils, gutgläubig, teils mit,'dem gehei­men Ziel, die Bestrebungen zu sabotieren ziemlich alles vorgebracht, was an, formal juri­stischen, politischen und persönlich-sentimen­talen Einwänden denkbar ist.. Naturgemäß tauchen-bei dieser Aktion, d*e eigentlich. 1945 hätte erfolgen müssen, vor allem infolge, des Mangels an Masse und der Vielzahl der An­sprüche schwierige Fragen auf. Wenn aber er­klärt wird, die Bombengeschädigten, Ausge­wiesenen und Kriegsverletzten hätten bis zu einem gewissen Grade ebenso wie die aus po­litischen oder rassischen Gründen, Verfolgten Anlaß, einen Ausgleich für die. ihnen durch den nationalsozialistischen Staat: zugefügten Nachteile zu verlangen, so wird, doch geflis­sentlich. übersehen, daß die größere Zahl die­ser Leute mehr oder weniger mitverantwort­lich ist für die politischer Verhältnisse, die schließlich ' zur Zerstörung ihres. Eigentums geführt haben . .

(Der Tagesspiegel, Berlin).

Die Wiedergutmachungsgesetzgebung, die so lange nur ein Gegenstand theoretischer Erör­terungen war, ist nunmehr Wirklichkeit gewor­den. Ein wichtiger Anfang ist jetzt mit dem Erlaß des amerikanischen Rückerstattungs­gesetzes. und der französischen Verordnung Nr. 120 über die Rückerstattung gemacht worden. Die Amerikaner haben ferner ihr Gesetz in logischer Weise durch den Erlaß der Ausfüh­rungsverordnungen Nr. 1 und 2 sowie durch die Allgemeine Genehmigung Nr. 2 und 10, er-; gänzt.

Die Ausführungsverordnungen befassen sich

geltendes neues Gesetz ersetzt wird. Die Besatzungsmacht hat die Anwendung dieses Gesetzes jedenfalls nicht verhindert, und auch die. Prüfung von Gerichtsurteilen, die auf­grund allgemeinen Rechtes eine . Rückerstat­tung aussprachen, gebilligt. Daß. in dem ame­rikanischen Gesetz- für niemanden die Einwen­dung gehört werden kann, daß. seine Hand­lung nicht rechts- oder sittenwidrig gewesen sei, weil sie 'der nationalsozialistischen Weltan­schauung entsprochen hätte, ist nur' die For­mulierung einer Selbstvea ständlichkeit, die. übrigens auch im Kontrollratsgesetz Nr. 1 ihren Ausdruck gefunden hat. Aus der allge­meinen Kenntnis der nationalsozialistischen Arisierungsmethoden ergibt sich dann bereits.

mit der Registrierung der Ansprüche bei dem f_ uc ' a re §f Im äßi| der Ausschluß des guten Glau-

bons. Die Nationalsozialisten, die aus den

Zentralen Meldeamt für die amerikanische Zone, das in der Nähe von Bad Nauheim er­richtet ist, und die Allgemeinen Genehmigun­gen machen die notwendigen Rechtshandlun­gen durch die deutschen Behörden sowie die Verfolgung der Ansprüche durch ausländische Berechtigte im Zusammenhang mit den Vor­schriften über die Devisenbewirtschaftung möglich.

Wir wollen hier nicht weiter auf die' Einzel­heiten des amerikanischen . und französischen Gesetzgebungswerkes eixjgehen, Es sei jedoch*, darauf hingewiesen, daßjf die Vorschrift des . Ar- ^ tikels 18 des amerikanischen Gesetzes über " die" Begrenzung der Rückerstattung mit Bezug auf Unternehmen, die auch heute noch einem öffentlichen Zweck dienen, nicht mißverstan­den werden darf. Es handelt sich hierbei aus­schließlich um Vermögen, das unter die allge­meinen Vorschriften über die Zvvangsenteig- nung fällt und, bei dem keine Diskriminierung nach rassischer Oder politischer Ueberzeugung vorgenommen sein darf. Selbst in Fällen der zulässigen Zwangsenteignung erhält der Be­rechtigte eine angemessene. Entschädigung.

Die Prinzipien der Gesetzgebung sind klar de­finiert, und es. kann nicht oft genug festge­stellt werden, daß hier kein neues revolutionä­res Recht dekretiert, sondern nur der Zustand des Rechtes wiederhergestellt wird. Die Verwei­gerung der Wiedergutmachung an den Opfern des Nazismus würde nichts anderes bedeuten als die nachträgliche Sanktionierung des Mas- sen.raubmord.es an einer Minderheit und das Fortbestehen nationalsozialistischer' Gewalt­herrschaft . in der wirtschaftlichen. Sphäre unter dem Schutz der Besatzungsmacht. Es ist daher nicht etwa .eine weltfremde Konstruk­tion politischer Utopisten oder gar ein Verge- vvaltigungsstreich gegen die deutsche Bevölke­rung, sondern vielmehr realistische Staats­kunst, die eine Wiedergutmachung erforder­lich macht. Im Interesse des deutschen Volkes ist es tief zu bedauern, daß der gesetzgeberi­sche Akt der Selbstreinigung nicht durch eine freiwillige deutsche Gesetzgebung, erfolgte. Wir dürfen jedoch nicht verkennen, daß die Tat­sache der zonal begrenzten Gesetzgebung die in Frage kommenden Regierungen mit einer besonders schwer zu tragenden 'Verantwort­lichkeit belastet. Die Schwierigkeiten des inter­zonalen Privatrechtes werden nicht unüber­windlich sein, weil hei der Rückerstattung das Recht der- Zone jilt* in der sich der Vermö­gensstand befindet.

Wir haben nunmehr eine Rückerstattung in. der amerikanischen Und französischen Zone. In der Ostzone gilt im Staate Thüringen das thüring'sche Wiedergutmachungsgesetz, so lan­ge es nicht durch ein für die ganze Ostzone

Internierungslagern zurückkommsn, betreiben heute mit Erfolg häufig , die Rückerstattung ihres Eigentums. Die Opfer des National­sozialismus, die von dem damaligen Deutsch­land als Feinde behandelt wurden Und somit- die natürlichen Verbündeten der Vereinten Nationen waren, warten zweieinhalb. Jahre nach Ausgang des. Krieges auf die Wiederher­stellung des. Rechtes. Sie warten geduldig und voll Vertrauen. Bei dem starren Festhalten der britischen Verwaltung an der Tradition des Rechtes dürfen sie nicht daran zweifeln, daß

Wer einen Juden angreift, der greift uns an

VVN-Tagung In Bad Pyrmont

Diese. Worte sprach Propst Heinrich Gr üb er, Berlin, als sich am 8, und 9. November im Gedenken an die Pogromtage des Jahres 1938 die führenden Männer der WN in der brit. Zone in Bad Pyrmont einfanden, um vor der Welt und vor Deutschland gegen die Kultur­schande des Antisemitismus zu protestieren. An dieser TagungHumanität oder Antise­mitismus nahmen über 200 maßgebende Ver­treter der niedersächsischen Landesregierung, die Spitzen der Behörden, Pressevertreter und der Rundfunk teil. Heber 4Q0 Teilnehmer be­kundeten den Willen der ehemaligen politischen Verfolgten, sich mit ihren jüdischen Kamera­den solidarisch zu erklären.

Auf Anregung des Vertreters,- der jüdischen Gemeinde Pyrmont, Koppel, wurde an dem Hause, aus dem seiner Zeit 11 jüdische Ein-, wohner von den Nazis verschleppt und später ums Leben gebracht worden waren, eine Ge­denktafel feierlich .enthüllt. Dr. H. G. van Dam hielt die Gedenkrede. Hans G. König, Hannover, erklärte, daß. eine .JudenVerfolgung nie wieder geduldet werden darf. Im gleichen Sinne sprachen sich der , ehemalige Kultus« minister von Hessen,. Professor Strecker, urid Senator a. D..Franz Heitgres, Ham­burg, aus. Ein Symphoniekonzert12 Jahre verbotene Musik mit: Werken von Men­dels s.o,hn-Bartho 1 dy, Gustav Mah­ler und Karl Goldmark und die Auffüh­rung von LessingsNathan der W e. i s. e gaben dieser Tagung gegen, den Antisemitis-- mus. ein würdiges kulturelles Gepräge,

Die. Konferenz war für die WN, Land Nieder-, Sachsen, von ihrem Vorsitzenden, Theodor Hohenstein und seinen Mitarbeitern: vor­bereitet.

auch die britische Zone, demnächst mit einer Gesetzgebung folgen wird, die den Grund­sätzen des Rechtes entspricht, für die das. bri­tische- Weltreich im Jahre 1939 nach der Er­klärung seiner Staatsmänner den Kampf auf« genommen hat. Geraume Zeit stand, das briti­sche Reich allein in diesem Kampf, jedoch- unterstützt von den Kräften des Fortschrittes, und des Widerstandes, gegen die national­sozialistische Gewaltherrschaft. Es war. nicht: die Macht des britischen Weltreiches, die die / Grundlage, dieses Kampfes und damit, seines Weiterbestandes war, sondern, das Vertrauen auf die Werte, für die es eintrat.,

, Dr. van Dam.

/ ; Denkmäler für die Opfer

Unsere Meinung über Denkmäler für Opfer des Faschismus, gegen die wir uns ausspra­chen, weil-sie, künstlerisch ohnehin meistens fragwürdig, dem nationalsozialistischen Res-, sentimsnt' willkommenen Anreiz bieten, seine: Existenz, materiell zu beweisen*,, veranlaßt© den bayerischen Staatskommissar für rassisch* religiös und politisch Verfolgte, Dr.. Auerbach, zu einem Schreiben an die, Redaktion. Er er­klärt, die Friedhöfe und Ehrenmale in Bayern fielen keineswegs unter die Kategorie, die wir beschrieben. »Kein Komitee*, heißt: es. wörtlich* »keine Be treuungsstelle und keine .' Vereinigung wird ein Grab- oder Ehrenmai für Opfer des. Faschismus hersteilen, ohne sich mit meiner Dienststelle in Verbindung zu: setzen, und meine Biensstelle, die in jedem .Regierungs­bezirk einen Beauftragten unterhält, wendet sich an den zuständigen Regierungsbaumeister, um dort, zu erreichen, , daß die Schönheit des Ehrenmals mit der Schönheit der. Natur in Einklang gebracht wird. 4 Dr. Auerbach' weist darauf hin was unserer geäußerten Mei­nung durchaus entspricht, daß wir gerade diesen Toten , ein ehrendes Andenken -zu. be­wahren haben. Die Erziehung zur Demokratie sei wichtiger, als zurückzuschrecken vor Na- ziausschreitungen*. Das: ist ein Mißverständnis: von ,Zurückschrecken*-war nicht die.-p.ede.; Die Halbmonatsschrift der Berliner WN, -Unser Appell*, meinte, es sei ein bedenkliches Zei­chen, wenn wirDiebe und Unruhestifter* da­mit entschuldigten, daß ihnen mit überflüssi­ger Exhibition von Gegenständen Gelegenheit zur Betätigung* gegeben worden s.ei. Da unser Artikel nicht nur aus den angegriffenen zwei oder drei Sätzen bestand, sind wir über die etwas gezwungene und teilweise pathetische Erwiderung leicht betroffen. Wir hatten ge­sagt ,die Ehrung derer, die für die: Freiheit ihr Leben ließen, geschehe besser dadurch,- daß man endlich für die Hinterbliebenen der Op­fer und für die, welche die Schrecken der Konzentrationslager überlebt haben, etwas

mehr . ails das Allemotwendigste und Allere überflüssigste / wortmter wfr'in penkmälbf verstehen tue. .Damit Kohiftebä und Dienststellen zu beauftragen, wäte/Welfei- los ehrender, als sie. darüber beratschlagen zii lassen, wie Denkmalskunst und Natur mitein­ander in Einklang zu bringen seien. Gerade die Erziehung zur Demokratie, die wir mindestens ebensosehr für wichtig halten wie. Staätskom- missar Dp Auerbach, wäre sicherlich erfolg­reicher, wenn man der Jugend ein Beispiel freiheitlichen demokratischen Geistes vorlebte, statt dessen für den aufmerksamen Leser wiesen wir in unserem Artikel bereits darauf hin sind die heutigen Denkmalserbauer häu­fig Vertreter' einer totalitären. Gesinnung, die. sich nicht scheuen, Freiheitsliebenden, aber­mals Zwangsläger zu bescheren. Wir gestehen Dr. Auerbach gern zu, daß unsere Ausführun­gen in der Hauptsache auf Berliner und ost­deutsche Verhältnisse zugeschnitten waren. Aber die Frage der nüchternen politischen Zweckmäßigkeit ist nach den Erfahrungen der letzten dreißig nicht nur der zwölf national­sozialistischen Jahre überall gleich ein­dringlich zu stellen.

(Der Tagesspiegel, Berlin.)

Zeugen gesucht!

Wer kann Aussagen über den SA« Obersturmf ührer Karl M a j c h r z a k, wohn­haft Düsseldorf, Hermannstraße 11, machen? Er war Mitglied der NSDAP, seit 1931 und beteiligte sich an den Judenpogromen im Jah­re 1938. Mitteilungen an die Synagogengemein- de, Düsseldorf, Königsallee 27, erbeten.

'*

Der ehemalige stellvertretende Lagerführer von Auschwitz, SS-Qberscharführer Willy JPo- lotschek, wohnhaft Düsseldof-Benrath, Növe- nerstraße -5, ist festgenommen worden.

Alle Personen, die über seine Tätigkeit im KZ Auschwitz etwas aussagen können, werden gebeten, ihre Angaben an die Synagogenge­meinde Düsseldorf, Königsallee 27 oder direkt, an die FSS der Militärregierung in Düsseldorf,

D1i^nirvvn oirlil -im Zimmpr IRR 711 lpltpil.

Damen- und Herren-Moden Wuppertal - Elberfeld

im Rathaus Fernsprecher 35034.

kauft man gut bei:

DÜSSELDORF, Mittelstraße 20 Fernruf: 11202

Zentrale: Ü SSELD.OEF, Kiih wette:straße !. Fernruf 64035

fönskünfte Hvmittlmtgezi Q5eobad}tmigen

Eeweisaiatemlbesctafiuiv lür riosePsaclieti, Hejratsauskünlte uud Ehescheidungen.

Weitere Geschäftsstellen in: AacV*msBrand Hrmburg Neuß

Nordstr. 18 Bohnenstr. 1214 Obersiraße 104

Berlin*ScMacbtensee Köln Rheinhausen

Reiitraperweg 12 bismarcksir. 51 Siegirieds-iraße 19

Bielefeld Kreleld Remscheid

Hepordersüaße 27 PrinZfFerd.sStr.99 Ana H oosbergpark' 19 Heido*l»§äeg Mar burg/Lelm Velbert

BurbacherStr. 19 Schützenstraßc 6 Schwanenstraße 75

ElektcoiVectrieb ucd Radio»Werkstatt

Ersatzteile und ZiibekSr

Ban von Te!e*on* und SchwacfcstromEnlagen

FRITZ NQTHVOGEL

HANNOVER - Im Moore 42. - Fernruf 24229

fcbVARO tUOvvii %vy»p 4 *tVw-»

} 81