Nr 31 1884. Berlin, den 5. August. 3. Jahrgang. HW* 0 \.' - » > ' ■■ ■■ ' j$s. ° o Herausgeber: 21. Levitt in Berlin. Redaktion: kothringer-Str. (Ol - Erscheint an jedem Areitag mindesten» 16 Seilen stark. Zu beziehen durch die Post, — Zeitunzsliste für ,894 Hlr. 317» — ' unsere Expedition oder alle Buchhandlungen. Srets viertetjrs. Wk. 2. fl. 1.30, Ars. 3. , Soll. 0.60. Anzeigen, die Ieile 25, Pf., nehmen alle Zlnnoncen-Geschäfte sowie ' ' unsere Expedition/ Lpthringerstr. io,, entgegen. Anhalt: Die Erziehung des Volkes Israel. Von S. A. Frievberg. Am Globus. Der olle, ehrliche Lehmann. Von A. L^ ' Aus Lehrerkreisen. Von Julius Bach. Juden in der englischen Armee. Von N.-Z. Apologeten. VII. Von Aabb. Dr. Iriedländer. Das Modell. Ans der „Ocstcrr. Wochenschrift". Wochen-Ehronik. — Kalender. — Anzeigen. ., Dir KrMmg i>rs Dslkrs Israel. Betrachten wir die Geschichte der Völker des Altertums, so crkenneii wir, daß in denselben die Trennung, die ungleiche Stellung, ja die Unterdrückung der Menschen durch Menschen mtc erschreckende Höhe erreicht hatte. Die Nnbrüderlichkeit und Menschenverachtung waren überall heimisch. In Indien und Aegypten waren die Menschen in bestimmt 'abgegrenzte Klassen (Kasten) verteilt, in die sie durch ihre Geburt unwider¬ ruflich gebannt waren. Dadurch war von vornherein ihre soziale Stellung bestimmt, so daß beispielsweise bei den Aegyp- tcrn die Priester die vornehmste, die Härtest aber die niedrigste Volksklasse bildeten. Und bei den, wegen ihrer' freiheitlichen staatlichen Einrichtungen vielgerühmten Griechen und Römern? Athen zählte eine klxine Anzahl Bürger, die allein frei waren, während so viele geknechtete Unterthanen in drückender Armut und Abhängigkeit lebten. In Rom fand stets der furchtbarste Kampf zwischen den Patriziern und Plebejern statt. Letztere waren steter Bedruckungen der ersteren ansgesetzt und kein Amt von irgend welcher Bedeutung durfte ein Plebejer ein- uehmen. Was beabsichtigte nun aber Moses , dieser . Unwür¬ dige n ^ Re chtlosigkeit gegenüber, mit dem Volke Israel?' Ein "VoU von völlig gleichberechtigten Brüdern wallte er erziehen. Dahin zielen alle biblischen Vorschriften. Ein Volk non Brüdern, in denen Liebe, völlige Rechtsgleichheit, der Wegfall aller Kastenabteilung, ein unter alle Jamilien verteilter Bodenbesitz, das gänzliche Verbat des Wuchers re. Glück, Wohlsein und Wohlstand unter alle Glieder der Volkssamilie verbreiten sollten. Alle pie großen Nebel, an denen Indien und Aegypten, Griechenland und Rom krank waren und unter- - gingen, wurden durch direkte Verbote verhindert, und als die Verhältnisse einen. Priesterftand nötig machten, entzog ihnen Mosetz allen Grundbesitz, verwies sie auf den frommen Sinn des.Volkes hinsichtlich der Zahlung' vom. Zehnten. Ja, damit auch nach, keiner Seite die Unterdrückung und Rechts¬ ungleichheit ftattfinde, wurden den Fremden ausdrücklich die¬ selben Rechte vzuerteilt und sie außerdem unter.den religiösen Schutz aller gestellt. Den Verarmten wurde ein Recht zu¬ erkannt. Ihnen gehörten gewisse Teile der Ernten, der Nachlese rc. Dies war das Ziel, welches Moses bei der Erziehung des Volkes verfolgte, dies der Gedanke, der sich wie ein roter Faden durch die Mize Gesetzgebung hindurchzog. Ver¬ folgen wir dies im einzelnen, so sehen wir, welche Spuren davon die ganze Geschichte der Juden trägt. Um aber dieses Ziel der völligen Gleichberechtigung zu erreichen, mußte zunächst innerhalb des Volkes Israel die Sklaverei abgeschafft werden. Daher beginnt die spezielle Gesetzgebung vor allem mit der Vernichtung des Sklavendienstes (2. M. 21. 2.). Der Israelit soll keines Menschen Knecht sein (3. M. 25. 42. 5>5.). Er durfte daher nur in zwei Fällen seiner Freiheit verlustig werden, nämlich wenn er sich wegen äußerster Armut selbst verkaufte, oder wenn er gestohlen hatte und nicht im stände war, das Gestohlene zu ersetzen, dann wurde er vom Gerichte verkauft. Aber selbst in diesen beiden Fällen war er durchaus nicht wirklich Sklave. Er hatte nichts weiter, als seine Arbeits¬ kraft auf einige Jahre vermietet. Er durfte nur sechs Jahre ^ dienen. Im Anfang des siebenten Jahres ging er ohne Lösegeld frei aus. Im Jobeljahre ging er frei aus, und wenn dies auch nur ein Jahr nach dem Verkauf gewesen wäre. Soweit war der Verkauf nur eine Vermietung auf eine bestimmte Anzahl von Jahren. Um nun aber diese Freilassung nicht etwa dadurch illusorisch zu machen, daß der Freigelassene sich wegen Armut gleich wieder verkaufen möchte, war es Pflicht des Herrn, ihm ein Geschenk, von Schafen, Getreide und Wein mitzugeben und im Jobeljahre siel sein Familiettgut ohne Lösegeld an ihn zurück. Wem es nun im Haute seines Herrn gefiel, der durfte allerdings weiter dienen. Er mußte, aber darüber vor Gericht eine Erklärung abgeben und sich das Shr mit einer Pfrieme durchbohren lassen. - Im |