Geschichte der Juden in der Schweiz .
Von Dr . M . Kay Gerling .
2 . Pie Emancipation im Aargau .
( Schluss . )
Das Gesetz vom 5 . Mai 1800 , viele Jahre die Basis
der Rechtsverhältnisse der aargauischen Juden , wurde in
den midisten vier Deee innen mehrere Male einer , / eitge -
müssen Abänderung unterworfen , so 1821 ־ bei der Orga -
nisation der Corporatioiisgemeinden Endingen und Leng -
mtu , lern er 1820 und 1810 ־ .
Eine Beschränkung dieses Gesetzes , welche am nach -
tlieiligsten auf den Brodenverb der Juden wirkte und die
sich am längsten erhielt , weil ihre Beseitigung auf die
grössten Schwierigkeiten stiess , war die Niederlassung
ausser ihren Ileimatsorten . So lange die Erlaubniss zur
Niederlassung eines Juden von den OrLsbehürden abhing ,
war in den seltensten Füllen ein günstiges Resultat zu
erwarten , indem Vorurtheile und Egoismus den Ilebrüer ,
wie der Schweizer den Juden nennt , gern so fern als
möglich halten . Durch äussere Calamitüten gezwungen ,
wandten sieh die aargauischen Juden zu Anfang des Jah -
res 1840 an den Grossen Rath mit dem Gesuche um Auf -
hebung dieser Beschränkung oder vielmehr der § § 37 , 56
und 60 des Niederlassungsgesetzes . Am 7 . Mai kam diese
Angelegenheit in dem Grossen Ruthe zur Sprache ; die
bedeutendsten aargauischen Staatsmänner , der damalige
Seminardirector Keller , Regierungsrath Waller , National -
rafch Jäger u . A . bemüheten sich , die Lage der Israeliten
zu verbessern . Besonders der eindringlichen Rede des
Letztgenannten wird es zugeschrieben , dass der die Nie -
rrankol . Moaatfluchrift . XII . 12 . 35