Geschichte der Juden in der Schweiz . Von Dr . M . Kay Gerling . 2 . Pie Emancipation im Aargau . ( Schluss . ) Das Gesetz vom 5 . Mai 1800 , viele Jahre die Basis der Rechtsverhältnisse der aargauischen Juden , wurde in den midisten vier Deee innen mehrere Male einer , / eitge - müssen Abänderung unterworfen , so 1821 ־ bei der Orga - nisation der Corporatioiisgemeinden Endingen und Leng - mtu , lern er 1820 und 1810 ־ . Eine Beschränkung dieses Gesetzes , welche am nach - tlieiligsten auf den Brodenverb der Juden wirkte und die sich am längsten erhielt , weil ihre Beseitigung auf die grössten Schwierigkeiten stiess , war die Niederlassung ausser ihren Ileimatsorten . So lange die Erlaubniss zur Niederlassung eines Juden von den OrLsbehürden abhing , war in den seltensten Füllen ein günstiges Resultat zu erwarten , indem Vorurtheile und Egoismus den Ilebrüer , wie der Schweizer den Juden nennt , gern so fern als möglich halten . Durch äussere Calamitüten gezwungen , wandten sieh die aargauischen Juden zu Anfang des Jah - res 1840 an den Grossen Rath mit dem Gesuche um Auf - hebung dieser Beschränkung oder vielmehr der § § 37 , 56 und 60 des Niederlassungsgesetzes . Am 7 . Mai kam diese Angelegenheit in dem Grossen Ruthe zur Sprache ; die bedeutendsten aargauischen Staatsmänner , der damalige Seminardirector Keller , Regierungsrath Waller , National - rafch Jäger u . A . bemüheten sich , die Lage der Israeliten zu verbessern . Besonders der eindringlichen Rede des Letztgenannten wird es zugeschrieben , dass der die Nie - rrankol . Moaatfluchrift . XII . 12 . 35 |