Geschichte der Juden in der Schweiz. Von Dr. M. Kay Gerling. 2. Pie Emancipation im Aargau. (Schluss.) Das Gesetz vom 5. Mai 1800, viele Jahre die Basis der Rechtsverhältnisse der aargauischen Juden, wurde in den midisten vier Deee innen mehrere Male einer , /eitge- müssen Abänderung unterworfen, so 1821 ־ bei der Orga- nisation der Corporatioiisgemeinden Endingen und Leng- mtu, lern er 1820 und 1810 ־ . Eine Beschränkung dieses Gesetzes, welche am nach- tlieiligsten auf den Brodenverb der Juden wirkte und die sich am längsten erhielt, weil ihre Beseitigung auf die grössten Schwierigkeiten stiess, war die Niederlassung ausser ihren Ileimatsorten. So lange die Erlaubniss zur Niederlassung eines Juden von den OrLsbehürden abhing, war in den seltensten Füllen ein günstiges Resultat zu erwarten, indem Vorurtheile und Egoismus den Ilebrüer, wie der Schweizer den Juden nennt, gern so fern als möglich halten. Durch äussere Calamitüten gezwungen, wandten sieh die aargauischen Juden zu Anfang des Jah- res 1840 an den Grossen Rath mit dem Gesuche um Auf- hebung dieser Beschränkung oder vielmehr der §§ 37, 56 und 60 des Niederlassungsgesetzes. Am 7. Mai kam diese Angelegenheit in dem Grossen Ruthe zur Sprache; die bedeutendsten aargauischen Staatsmänner, der damalige Seminardirector Keller, Regierungsrath Waller, National- rafch Jäger u. A. bemüheten sich, die Lage der Israeliten zu verbessern. Besonders der eindringlichen Rede des Letztgenannten wird es zugeschrieben, dass der die Nie- rrankol. Moaatfluchrift. XII. 12. 35 |