{)attcn, im Tempel zurückgeblieben sind, somit im Ein- ! Verständnisse mit Solomon Schwarz und Konsorten ! bei der Ermordung der Esther Solymosi im Tempel i anwesend waren nnd durch ihre -Ballung thatsächlich ! zur Stärkung des sträflichen Borsatzes beitrugen, indem j sie durch ihre Anwesenheit die Thütcr zu muthigerem und sichererem Auftreten ermunterten, weßhalb sie also der Ermordung der Esther Solymosi vorsätzlich Bor- schul׳ leisteten. Die Anklage erscheint weiters um so begründeter, weil die leugnenden Angeklagten nicht im Stande sind, durch glaubwürdige Zeugen nachzuweisen, dag sie sich zur fraglichen Zeit nicht in der Synagoge befunden Hütten. Emannel Taub ist der Theil- nähme am Morde ebenfalls verdächtig, obgleich Moriz Scharf ihn nicht unter Denjenigen nennt, die in der Synagoge anwesend waren: allein Taub selber be- hanptet, das; Salonton Schwarz und Leopold Braun bei ihm wohnten, daß er mit diesen in die Synagoge sich begab und daß sie nach Beendigung des Gottes- dieusles in seine (des Taub) Wohnung mit einander zurückkehrten; wenn Taub also nach seiner eigenen Darstellung sich fortwährend in Gesellschaft der Thüter befunden, so muß gefolgert werden, daß auch er der Ermordung assistirte, dies umsolnelir, als die Frau Johann Nagy's, die mit Taub in einem Hanse wohnt, angegeben hat. daß er mit seinen Gästen gegen l Uhr Mittags in seine Wohnung zurückgekehrt sei. Die Motive gehen sodann ans den zweiten Theil des Prozesses über, ans den Leichen fand von Tisza-Dada, dessen Einzelheiten ans früheren authentischen Darstellungen hinreichend bekannt sind. Der Leichttam wurde am 18. Juni ans den Fluthen der Theiß gezogen, nnd am 19. wurde die gerichtliche Leichenschau vorgenotumen, bei welcher sich herausstellte, daß die Kleider, welche die Leiche trug, identisch mit denjenigen, die Esther Solymosi am Tage ihres Ber- schwindend getragen hatte. Bon den zwanzig Personen, welche zur Agnoseirung berufen wurden, erkannte eine in dem Leichnam gm; bestimmt die Esther Solymosi; fünf glaubten die Esther zu erkennen; vierzehn, darunter die Mutter und Geschwister des verschwundenen Mädchens, erklärten ganz bestimmt, daß die Leiche nicht die der Esther sei. (Hier muß erwähnt werden, das ;11 dieser Agnoseirnng kein einziger jüdischer Ortsbewohner zu- gelassen mtd der jüdische Bertheidiger der Angeklagten von der Leichenschau geradezu entfernt wurde. Anm. d. Berichterstatters.) Es werdet! sodann die drei geeicht- lichen Sektionen aufgezählt, die bekanntlich zuerst von einem Eszlarer Zahnärzte und einem Mediziner des vierten Jahrganges, sodann von den Pester delegirten Professoren der Anatomie und schließlich vom Landes- Tanitätsrathe vorgeuommen wurden. Der Gerichtshof hält sich an das erste und an das dritte Gutachten, ignorirt das der Pester Universitäts-Professoren voll- ständig. Der Befund des Landes-Sanitätsrathes, dessen dilatorischer Karakter seinerzeit so großes Aufsehen erregte, da darin jeder Möglichkeit Raum gegeben und keine einzige bestimmte Ansicht ausgesprochen war, hat den Gerichtshof zu der Annahme bewogen, es bestehe der Berdacht, daß ein fremder Leichnam in die Kleider der Esther Solymosi gesteckt und zu dem Zwecke in die Theiß geworfen wurde, damit der Gerichtshof irregeführt und bewiesen werde, daß, nachdem an dem Leichnam sine Spur gewaltsamen Todes nicht zu entdecken war, Esther Solymosi nicht in der vom Gerichte äuge- nommeneu Weise um das Leben gebracht worden sei. Dieser Berdacht richtete sich hauptsächlich gegen die Flößer, die sich bei der Auffindung des Leichnams in der׳ Nähe desselben befanden und die ihnen zur Ucbcr- wachung anvertrante Leiche begruben, bis die bchörd- lichen Funktionäre ;tun Augenschein erschienen. Die Flößer David -Hersko und Ignaz Matej haben über- einslimmend einbekannt, daß, als sie am 7. Juni mit ihrem Floße bei Kereeseny vorübcrfnhren, ihr alter Bekannter, Iankel Smilovies, der dort am Ufer sein Floß belud, ihnen im jüdischen Jargon zuries, sie mögen gegen gute Bezahlung ans ihrem Floße einen Leichnam transportiren. Als sie einwilligten, sagte Smilovies, er werde ihnen die Leiche unterwegs über- geben und den Ort bezeichnen, an welchen dieselbe zu bringen sei. Sie gestanden ferner, daß sie am 11. Juni zwischen Klein- und Groß-Tarkany am Ufer anlegten; gegen Abend traf auch Smilovies daselbst ein uttd übergab ihnen die von ihm mitgebrachte Leiche mit der Weisung, daß sic dieselbe unter ihrem Floße bis Dada mitsühren und dort loslassen sollen; früher aber mögen sie die Leiche in jene Kleider stecken, die ihnen unter- halb Tisza-Eszlar eine brünette Frau von etwa 30 bis 35 Jahren übergeben würde. Smilovies unterwies sic auch darin, in welcher Reihenfolge sie die Kleider dem Leichnam auzulcgen haben; insbesondere, müsse das Tuch mit der Farbe au die linke Hand der Leiche gebunden werden. Smilovies versprach ihnen einen Lohn von 120 fl. und händigte ihnen 50 fl. als Borschuß ein. Die Flößer thateu wie ihnen geheißen. Schon am 10. Juni gewahrten sie am Ufer von Eszlar die brünette Frau mit dem Klciderbündel; als sic gegen ׳Bachmittag am Ladanyer User anlegten, kam die Frau in einem Kahne hcrübergefahren, übergab das Bündel und sagte in jüdischem Jargon: ״Hier sind die Kleider, die Iankel euch für die Leiche schickt." Die Flößer bekleideten den Leichnam, senkten denselben wieder unter das Floß, fuhren nach Dada, wo sich der Leichnam loslöste und atts Ufer geworfen wurde. Iankel Smilovies hat ansgesagt, daß er in der Zeit vom 5. bis 14. Juni in Kereeseny verweilte *, |