Vierdter Theil (1626) Darinnen von allerhand besorgenden gefährlichen zuständen, so den Schwangern unnd Geberenden Weibern zeit ihres schweren Leibs, auch in und nach der Geburt, wie nicht weniger den jungen Newgebornen Kindlein begegnen unnd widerfahren können, gehandelt wird ... Mit beygefügten etlichen nützlichen Recepten und Artzneyen ...