Title | Wir Burgermeistere und Rath des Heiligen Reichs Stadt Franckfurth am Mäyn thun kund, und fügen hiemit jedermänniglich zu wissen: Demnach durch Göttliche Verhängnüß die Contagion und ansteckende gefährliche Kranckheiten hin und wieder gewaltig eingerissen, und sich je länger je weiter auszubreiten beginnen: Daß wir dannenhero, .... umb diesem leidigen Ubel, menschlicher Möglichkeit nach, zu begegnen, und selbiges von hiesiger Stadt und Land abzuhalten, eine Nothdurfft befunden, ein und anders hierunter zu verordnen ... : Conclusum in Senatu Donnerstags den 31. Aug. 1713 |