Es wird hiemit allen Burgern und Beysassen dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth anbefohlen, daß jeder Hauß-Vatter die Gasse vor seiner Wohnung nun und hinführo zu allen Zeiten alle 8. Tage fleissig kehren und säubern ... solle, ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags den 18. Febr. 1721