Abdruck desjenigen von einer auswärtigen Juristen-Facultät verfasseten Urtheils und dazu gehöriger Rationum Decidendi, durch welches Herr Johann Erasmus von Senckenberg, des Raths zu Franckfurt am Mayn, eines begangenen Criminis falsi schuldig erfunden, und desfalls straffällig erkläret worden : und durch welches Urtheil der von Kayserl. Majestät auctorisirte und bestättigte Burgerliche Ausschuß zu gedachtem Franckfurt am Mayn sich, sobalden er von der Existenz dieses Urtheils bey Gelegenheit derer jüngsthin vorgewesenen Schöffen-Wahlen Nachricht erlanget, verbunden gehalten, nach deutlicher Vorschrift derer allerhöchsten Kayserlichen Resolutionen, gegen des Herrn Johann Erasmus v. Senckenbergs Beförderung zu weiteren Ehren-Aemtern in Franckfurt bey Rath sollennissimè zu protestiren