ist der Tümbuan dem Dukduk übergeordnet, und die Mitglieder des Dukduk gelten als Kinder des Tümbuan, während im Westen Tüm­buan und Dukduk im gleichen Range stehen.

Der Inhaber eines Tümbuan ist regelmäßig ein angesehener Mann. Die Inhaberberechtigung kann durch Kauf oder Vererbung auf andere übergehen. Da nun die mit der Ubergabe verbundenen Feierlichkeiten ein größeres Vermögen erfordern, so sind nur reiche Leute in der Lage, einen Tümbuan zu besitzen.

Der Dukduk besteht nicht immer; er tritt auf, treibt einige Zeit sein Wesen und verschwindet wieder. Bei seinem Auftreten (Geburt des Dukduk durch den Tümbuan) werden unter gewissen mystischen Formeln neue Kandidaten meist junge Männer oder Knaben aufgenommen und eingekleidet. Alle diese Feierlichkeiten vollziehen sich auf dem Festplatze (taraiu) 1 . Sind sie beendet, so verteilen sich die Mitglieder, die angetan mit ihren Kostümen als Geister gelten, über den ganzen Gau, wobei sie von den Gauinsassen, die nicht Mit­glieder sind, und von den Frauen Rechenschaft fordern und Abgaben in Gestalt von Muschelgeld erheischen, gleichsam als eine Art von Steuer, die ihnen gebührt. Dieses Treiben der Bnndesmitglieder soll häufig in Plünderungen und Erpressungen ausarten. Monatelang halten die Bundesmitglieder in dieser Weise die Bevölkerung in Auf­regung, dann versammeln sie sich wieder auf demtaraiu" und unter gewissen Zeremonien, verbunden mit festlichen Gelagen, werden hier die Kostüme vernichtet. DerDukduk" ist nun gestorben, und seine Mitglieder gehen auseinander.

Der Tümbuan aber besteht immer weiter fort, er kann nicht sterben, weil er ja den jetzt toten Dukduk demnächst wiedererstehen lassen (gebären) muß. Die Regierung hat neuerdings das Auftreten des Bundes nur im Monat Mai gestattet und jede Ausschreitung verboten.

Alter als der Dukduk und tiefer noch wie dieser mit dem Denken und Fühlen der Eingeborenen verwachsen ist der Inietbund 2 .

Der Iniet ist ein ständig bestehender, sozialen Zwecken dienender Männerbund, dessen Mitglieder mit bestimmten Geistern geheimnis­volle Verbindungen unterhalten und von diesen mit übernatürlichen Kräften ausgestattet sind, die je nach Belieben zum Vorteil oder Nachteil anderer Personen angewendet werden.

1 Vgl. hierzu Parkinson, a. a. 0. S. 584 ff. - Vgl. auch Kapitel VI dieses Buches.