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meist unmittelbar an die Hütte heran, nur vor der Vorderfront der Hütte liegt ein kleiner, nicht umfriedigter Hofraum, auf dem Kokos­palmen und andere Nutzbäume gepflanzt werden. Gleich wie der Küstenbewohner pflegt auch der Baininger häufig kleine Tarospeicher auf hohen Pfählen vor der Hütte zu errichten. Nicht selten bemerkt man vor dem Eingang der Hütte ein viereckiges Loch, das durch Baumlatten gedeckt ist, die durch Holzklammern zusammengehalten werden. Das ist ein Grab. Der Baininger bestattet nämlich seine Toten im Gehöft vor der Hütte.

In einem Gau wohnen verschiedene befreundete und verwandte Familien, die unter sich grundsätzlich gleichberechtigt sind. Eigent­liche Häuptlinge, die mit traditioneller Regierungsgewalt ausgestattet sind, gibt es auch hier nicht. Dahingegen gibt es einflußreiche und wohlhabende Männer, die im Kriege eine gewisse Führerrolle über­nehmen, Streitigkeiten unter den Gaubewohnern schlichten und auch wohl andere Leute für sich arbeiten lassen. Der Einfluß dieser Männer beruht, ähnlich wie bei der Küstenbevölkerung, lediglich auf ihrem durch Charakterfestigkeit und Reichtum erworbenen Ansehen. Der Reichtum des Bainingers liegt aber in seiner Pflanzung. Um nun eine stattliche Pflanzung anzulegen, bedarf der Unternehmer zahl­reicher Arbeitskräfte, d. h. einer starken Familie. Derjenige also, der Vorsteher einer starken Familie ist, ist auch wohlhabend und einflußreich. Solch einen ,,primus inter pares" nennt der Baininger a lingieska" odera ut mam" (unser Vater), oder aucha urak" (unser Freund). Derlingieska" wiederum nennt die anderena aruis" (seine Kinder).

III. Kapitel. Besitz Verhältnisse.

Die Besitz- und Eigentumsverhältnisse der Baininger sind noch sehr verschwommen und keineswegs schon so fein ausgebildet wie bei den Küstenleuten. Das hat seinen Grund einerseits in der den Bainingern angeborenen Schwerfälligkeit, anderseits aber auch in der vom Meere vollkommen abgeschlossenen, einsamen und unzugänglichen Lage ihrer Wohnsitze. Trotz steter Berührung mit der Küsten­bevölkerung ist ein allgemeiner Wertmesser in keiner Form anerkannt; auch das Muschelgeld der Küstenleute ist hier unbekannt. Der Tausch­verkehr namentlich mit den Küstenleuten bewegt sich in den

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