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aber der Verstorbene überhaupt keine Kinder, so erben die Seiten­verwandten (Neffen usw.).

Wir haben gesehen, daß der Baininger von Zeit zu Zeit seine Wohnstelle wechselt, und es entsteht die Frage, welche Rechtsschick­sale die an der verlassenen Stelle gepflanzten Nutzbäume 1 , die er ja nicht mitnehmen kann, erleiden. Daß das Recht des Pflanzers an diesen Bäumen bestehen bleibt, haben wir schon oben ausgeführt. Bei der eigenartigen Natur dieses Rechtes mußten sich aber hinsicht­lich der Vererbung besondere Grundsätze herausbilden. Die Nutz­bäume haben zunächst dieselben rechtlichen Schicksale wie der übrige Besitz, sie gehen also zu gleichen Teilen auf die Kinder über. Das Recht an den Bäumen geht aber auch durch Verheiratung einer Tochter des Verstorbenen nicht ohne weiteres unter. Die Tochter kann nach wie vor die Nutzungen der Bäume einziehen. Allmählich aber erlöscht das Recht der verheirateten Tochter von selbst, denn die Frau gehört zur Familie des Mannes und zehrt von dessen Besitz. In keinem Falle haben die Kinder der Tochter des Erb­lassers noch ein Anrecht auf die Nutzbäume. Offenbar liegt diesem Gebrauch ein vernünftiger Gedanke zugrunde. Man nimmt an, daß sich die Frau zunächst an den Mann gewöhnen muß und daß sie, wenn sie das nicht kann, zu ihrer Familie zurückkehrt. Ist sie aber nach einer Reihe von Jahren nicht zurückgekehrt, so vermutet man, daß sie sich mit ihrem Manne versteht, und das ihr bis dahin reser­vierte Recht an den Nutzbäumen fällt den Verwandten zu.

Anders verhält es sich, wenn der älteste Sohn mit dem Vater zusammen die Bäume gepflanzt hatte. Dann hat er sie sich erarbeitet, und die Bäume gehören ihm allein. Hinterläßt aber ein Hausvater sehr viele Bäume, so teilen nicht nur seine Kinder, sondern auch seine Neffen väterlicherseits.

Diejenigen Sachen nun, die weil sie zu jeder Zeit von neuem angefertigt werden können für den Baininger von geringerem Werte sind, z. B. Speere, Keulen, Fallen, Rindenöfen, kann jeder an sich nehmen. Ein Teil dieser Geräte wird auch im Schmerze über den

1 Es handelt sich in der Hauptsache um Betel- und Kokosbäume. Es ist vielfach die Meinung verbreitet, die Baininger pflanzten keine Kokosbäume. Dem kann ich nicht beipflichten, denn ich habe in allen von mir besuchten und z. T. weit von der Küste abliegenden Grauen alte Kokospalmbestände angetroffen. Wie weit die Palme in das Bergland hineingeht und ob die Südostbaininger die Palme auch haben, ist eine andere Frage, die ich nicht zu beantworten vermag.