Zehntes Kapitel.
Rechtszustände in den Negerreichen der ^klavenküste.
sDie verschwindende kleine Zahl der Europäer gegenüber den Schwarzen. — Rechtsbegriffe der Neger. — Selbsthilfe. — Gefangennahme eines Familienmitgliedes des Schuldners. — Auge um Auge, Zahn um Zahn. — Väterliches Verhältnis der Weißen zu den Eingebornen. — Die Kru-Neger. — Die Bestrafung der Diebe. — Die Fetischpriester als Giftmischer. — Beschränkung des Eigentumsrechts. — Das Stabsenden. — Ende der überseeischen Sklavenausfuhr. — Jnnerafri- kanischer Handel. — Preise und Herkunftsländer. — Die Missionare und die Sklaven. — Haussklaverei und Phäakenleben. — Abschaffung der Sklaverei verschlechtert das Los der Sklaven.)
-H ^nter allen fremdartigen und fremdartigsten Dingen, die an dieser Küste dem Neuankommenden auffallen, imponiert nichts so sehr, als die Thatsache, daß eine Handvoll über ein ungeheures Gebiet zerstreuter Weißen den Mut und die Macht hat, sich selbst, ihre Häuser und Waren vor den etwaigen Angriffsgelüsten vieler Tausende von halbwilden Schwarzen zu schützen. Ein ähnliches Mißverhältnis zwischen der Größe des Handelsumsatzes und der geringen Anzahl der diesem Handel obliegenden Europäer findet sich, glaube ich, sonst kaum irgendwo aus der Erde. Ein Teil dieser Weißen ist ja stets auf Reisen, und so kommt es, daß beispielsweise hier in Lome für gewöhnlich 2, bisweilen auch 4 und in seltenen Fällen sogar 7 und 8 Europäer wohnen. Aber was sind sogar 7—8 Weiße bloß gegenüber jenen 3000 Bewohnern von Be, die mit ihren