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Die an der Bai von Biafra gelegenen Gebiete von Bimbia, Malimba, Klein-Batanga, Plantation und Kribi, in denen Hamburger Firmen bereits früher Besitzrechte erworben hatten, wurden am 14. Juli und an den folgenden Tagen des Jahres 1884 unter deutschen Schutz gestellt. Anfang 1885 begann, durch Ab- schlufs von Yerträgen, die Ausdehnung der Schutzherrschaft nach dem Innern. Am 29. März 1887 wurden die Ambas-Bai und die Station Victoria, welche bis dahin unter britischer Oberhoheit gestanden hatten, der Verwaltung des Deutschen Reiches übergeben.
Nach den Abkommen mit England vom 29. April und 7. Mai 1885, vom 27. Juli und 2. August 1886, vom 1. Juli 1890, 14. April und 15. November 1893 verläuft die Nordgrenze des Gebietes der Kolonie vom oberen Ende des Rio del Rey-Creek in gerader Richtung nach den unter etwa 8° 8' östl. Länge gelegenen Schnellen oder „Rapids" des Crofs-Flusses und vom rechten Ufer dieses Flusses weiter in gerader Richtung auf die Stadt Yola zu, welchen Ort die Grenzlinie jedoch in einem Kreisbogen umgeht, der das linke Benue-Ufer, 5 km unterhalb der Mündung des Flusses Faro in den Benue-Flufs, trifft. Von hier läuft die Grenze, den Benue überschreitend, in gerader Richtung auf den Schnittpunkt des 13.° östl. Länge zusammen mit dem 10. c nördl. Breite und von da, in gerader Richtung, nach einem, 35 Min. östl. vom Meridian von Kuka, am Südufer des Tsädsees gelegenen Punkt weiter. Die Südgrenze bildet, nach dem Abkommen mit Frankreich vom 24. Dezember 1885, der Campoflufs, und zwar von seiner Mündung aufwärts bis zum Schnittpunkt des 10. 0 östl. Länge, sodann der Breitengrad dieses Punktes nach Osten bis zum 15.° östl. Länge. Die Grenzlinie im Osten folgt, nach einem späteren Abkommen mit Frankreich vom 15. März 1894, dem 15. Längengrade südwärts bis zum Ngoko-Flufs, verfolgt dann den Lauf desselben bis zum Schnittpunkt mit dem 2.° nördl. Breite, geht auf diesem