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ORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNG

13. Lehning & Bartels in Kolmacka;

14. L. Pagenstecher & Co. in Hamburg, Zweignieder­lassung in Longji;

15. Alfred Pilz in Ngulemakong;

16. Ruete & Co. in Hamburg, Zweigniederlassung in Kribi;

17. Woermann & Co. in Longji, Zweigniederlassung der Firma C. Woermann in Hamburg.

Gegenstand aller dieser Unternehmungen ist der Er­werb yon Landeserzeugnissen im Waren- und Kassahandel. Auch dem Plantagenbetriebe widmen sich die Firmen:

Bremer-Westafrika-Gesellschaft,

Gesellschaft Südkamerun,

John Holt & Co.,

L. Pagenstecher & Co. und

Alfred Pilz.

Sieht man von den französischen Konzessionsgesell­schaften ab, die durch den deutsch-französischen Gebiets­austausch vom November 1911 dem Südkameruner Wirt­schaftsleben angegliedert worden sind, so wird der Handel von Südkamerun durch die in der Handelskammer ver­einigten Firmen fast vollzählig vertreten.

Die Rechtsform der Handelskammer ist bis zum Ende der Berichtszeit die der Gesellschaft des Bürgerlichen Ge­setzbuchs geblieben. Da die Bestimmungen des BGB. über das Vereinsregister in den Kolonien nicht gelten, so bedarf es zur Schaffung eines rechtsfähigen Vereins der Verleihung der Rechtsfähigkeit durch den Bundesrat. Die Einrichtung, daß die höchste Behörde des Deutschen Reiches die gesetz­liche Zuständigkeit für Amtshandlungen erhalten hat, die in Deutschland in den Wirkungsbereich der Amtsgerichte fallen, hat ein umständliches Verfahren zur Folge, das sich mit den Bedürfnissen des kolonialen Vereinslebens schon jetzt nicht mehr verträgt. Trotz der im Laufe der Jahre immer wieder von neuem gestellten Anträge ist es