2
ORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNG
13. Lehning & Bartels in Kolmacka;
14. L. Pagenstecher & Co. in Hamburg, Zweigniederlassung in Longji;
15. Alfred Pilz in Ngulemakong;
16. Ruete & Co. in Hamburg, Zweigniederlassung in Kribi;
17. Woermann & Co. in Longji, Zweigniederlassung der Firma C. Woermann in Hamburg.
Gegenstand aller dieser Unternehmungen ist der Erwerb yon Landeserzeugnissen im Waren- und Kassahandel. Auch dem Plantagenbetriebe widmen sich die Firmen:
Bremer-Westafrika-Gesellschaft,
Gesellschaft Südkamerun,
John Holt & Co.,
L. Pagenstecher & Co. und
Alfred Pilz.
Sieht man von den französischen Konzessionsgesellschaften ab, die durch den deutsch-französischen Gebietsaustausch vom November 1911 dem Südkameruner Wirtschaftsleben angegliedert worden sind, so wird der Handel von Südkamerun durch die in der Handelskammer vereinigten Firmen fast vollzählig vertreten.
Die Rechtsform der Handelskammer ist bis zum Ende der Berichtszeit die der Gesellschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs geblieben. Da die Bestimmungen des BGB. über das Vereinsregister in den Kolonien nicht gelten, so bedarf es zur Schaffung eines rechtsfähigen Vereins der Verleihung der Rechtsfähigkeit durch den Bundesrat. Die Einrichtung, daß die höchste Behörde des Deutschen Reiches die gesetzliche Zuständigkeit für Amtshandlungen erhalten hat, die in Deutschland in den Wirkungsbereich der Amtsgerichte fallen, hat ein umständliches Verfahren zur Folge, das sich mit den Bedürfnissen des kolonialen Vereinslebens schon jetzt nicht mehr verträgt. Trotz der im Laufe der Jahre immer wieder von neuem gestellten Anträge ist es
