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ORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNG

erscheinen lassen, den Vorsitz einer materiell völlig un­interessierten Persönlichkeit zu übertragen. Die damaligen Satzungen der Kammer enthielten denn auch die aus­drückliche Vorschrift, daß der Vorsitzende der Kammer nicht Mitglied zu sein brauche.

Als die Zahl der Mitglieder sowie Umfang und Be­deutung der Geschäftsführung immer mehr zunahmen, erklärte Rechtsanwalt Prange, daß für die Handelskammer der Zeitpunkt gekommen sei, zum Vorsitzenden einen Kaufmann zu bestellen. Er werde den Vorsitz nicht wieder übernehmen, und bitte deshalb von seiner Wieder­wahl Abstand zu nehmen. Seiner Aufgabe, die Geschäfte unparteiisch zu führen und dem überragenden Gesamt­interesse des Handels gegenüber dem Sonderinteresse Einzelner zur Geltung zu verhelfen, glaube er genügt zu haben. Von jeher habe er die Auffassung vertreten, daß eine kaufmännische Korporation den Vorsitzenden aus ihrer Mitte wählen müsse, solange nicht besondere Um­stände eine Ausnahme rechtfertigen. Diese besonderen Umstände walteten nicht mehr ob, und die Handelskammer sei lebenskräftig genug, um auf eignen Füßen zu stehen; der Weg, den sie in Zukunft zu gehen habe, sei ihr durch ihre bisherige Wirksamkeit vorgeschrieben.

Es wurde hierauf für das Jahr 1911 Herr Paschen, Hauptvertreter der Firma L. Pagenstecher & Co. in Longji, zum Vorsitzenden, Herr Albrecht, Hauptvertreter der Hamburg-Afrika-Gesellschaft in Plantation, zum stellver­tretenden Vorsitzenden bestellt. Herr Prange erklärte sich auf Wunsch der Kammer bereit, als Syndikus die Geschäfte in der gewohnten Weise weiterzuführen und so die Übergangszeit zu erleichtern.

Die jährlichen Einnahmen und Ausgaben der Han­delskammer sind von 3000 M. in den Jahren 1908 und 1909 auf 8000 M. im Jahre 1910 und rund 16 000 M. im Jahre 1911 gestiegen. Die im Vergleiche zu der Mit-