KÜSTENSCHIFFAHRT
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Torbehaltenen Salon befinden sich auf dem Schiffe nur zwei Schlafkabinen für Passagiere, die auf das auch in der Nachtzeit von lärmenden Eingeborenen bevölkerte Zwischendeck münden und den Aufenthalt für einen Europäer unerträglich machen. Alle übrigen Passagiere sind gezwungen, sich für die Nachtzeit oben an Deck ein primitives Lager auf Stühlen oder Feldbetten zu bereiten. Dieses Deck bietet gegen Eegen und schlechte Witterung weder bei Tage noch bei Nacht irgendwelchen Schutz; wie es denn überhaupt Passagieren, die nicht Gouverneur sind oder von dem nicht mitreisenden Gouverneur auf besondere Bitte hin die Erlaubnis zur Benutzung der Gouverneurskabine erhalten haben, an jeder Bequemlichkeit, besonders an einer Wasch- und Badegelegenheit gebricht. Die jetzige Einrichtung der „Herzogin Elisabeth" ist nur dann berechtigt, wenn sie nur den persönlichen Bedürfnissen des Gouverneurs Rechnung zu tragen hat. Da jedoch die „Herzogin Elisabeth" ein Verkehrsinstitut ist, so muß sie in einer den Anforderungen an ein solches Verkehrsmittel genügenden Weise umgestaltet werden. Diese Umgestaltung ist nach der Meinung Sachverständiger mit Leichtigkeit, in kurzer Frist und ohne größere Unkosten in Kamerun selbst durchzuführen. Auf dem Deck ist eine Menge Platz vorhanden, der zur Schaltung von Schlafkabinen, Unterkunfts-, Bade- und Toiletteräumen Verwendung finden könnte. Da zurzeit jedermann sich scheut, auf der „Herzogin Elisabeth" zu fahren, so wird die Umgestaltung den Passagier verkehr dieses Küstendampfers heben und die Einnahmen aus dem Betriebe nicht unerheblich vermehren.
Die H. K. stellte — im September 1908 — bei der Regierung einen entsprechenden Antrag. Hafenmeister, Kapitän und Schiffsingenieur gaben ihr Gutachten dahin ab, daß den nicht zu leugnenden Mißständen auf dem von der Kammer vorgeschlagenen Wege ohne große Umstände
