KÜSTENSCHIFFAHRT
71
versprach auch bei verschiedenen Gelegenheiten in den Jahren 1909 und 1910, für Abhilfe besorgt zu sein. Aber erst nachdem die Woermannlinie in der zweiten Hälfte des Jahres 1911 den einmonatlichen Postdampferverkehr mit Kamerun in einen vierzehntägigen umgewandelt hatte, entschloß sich das Gouvernement, dem wiederholten Drängen der Kammer nachzugeben und eine zweite Verbindung des Regierungsdampfers zwischen Duala und dem Süden zum Anschluß an den am 25. jedes Monats aus Duala abfahrenden Postdampfer der Woermannlinie einzurichten. — Unter der Unregelmäßigkeit in den Abfahrtszeiten des Regierungsdampfers bei seiner Tour von Kribi nach dem Norden hat die Beförderung von Post und Passagieren in zahlreichen Fällen zu leiden gehabt. Die H. K. hat in einer Reihe von Anträgen die Regierung ersucht, auf eine Verminderung der mit der Postverbindung durch die Regierungsdampfer verbundenen Unregelmäßigkeiten hinzuwirken. Wenn auch an sich gegen den Vorbehalt der UnVerbindlichkeit des Fahrplans des Regierungsdampfers nichts einzuwenden war, so durfte man den Plan doch nicht ohne die allerwichtigsten Gründe ändern. Der Betrieb einer Schiffahrtslinie, auch der amtliche, hat sich in geschäftlichen Formen zu vollziehen und sich den geschäftlichen Bedürfnissen der privaten Bevölkerung im Interesse der Steigerung des Fracht- und Personenverkehrs nach Möglichkeit unterzuordnen. Rein behördliche Interessen durften in keinem Falle dem Interesse des Handels an einer regelmäßigen Postverbindung vorgezogen werden, und die Kammer hatte die Auffassung, daß die willkürlich erscheinenden Änderungen des Fahrplans der Regierungsdampfer nicht immer der Rücksicht entsprachen, die man der wirtschaftlichen Bedeutung des Südbezirks schuldete.
