DIE EINGEBORENENKULTUREN
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daß der wildgewachsene Kautschuk durch den Plantagenkautschuk verdrängt werde. Nur dadurch, daß man versuche, die Qualität des wilden Kautschuks zu verbessern, und auf diese Weise seinen Marktwert zu erhöhen, werde sich zukünftig der Einkauf von wildem Kautschuk im Handel noch bezahlt machen.
Auch die H. K. erblickt in der Einführung von Preisunterschieden für schlecht und gut aufbereiteten Gummi ein wirksames Mittel, die Eingeborenen an die Vorzüge einer wirtschaftlichen Kautschukaufbereitung zu gewöhnen. Der Handel allein ist jedoch nicht imstande, bei den Eingeborenen die Verbesserung des Verfahrens zur Kautschukgewinnung durchzusetzen. Voraussetzung für die Einführung verschiedener Preise sind die von der Kammer beantragten behördlichen Maßnahmen. Sind die Eingeborenen erst zu einer besseren Methode der Kautschukaufbereitung durch die Regierung gezwungen worden, so wird der Handel von selbst dazu übergehen, für minderwertigen Kautschuk geringere Preise zu zahlen, als für hochwertigen. Die Besorgnis, die Eingeborenen möchten durch Zwang und Strafandrohung von der Gummiproduktion überhaupt abgeschreckt werden, wurde von der Mehrzahl der Mitglieder für unbegründet erklärt. Die Kolonie hat ein Interesse daran, ihre Produkte in reinem, unverfälschten Zustand auf den Markt gelangen zu sehen, und es wird in der ganzen Welt für selbstverständlich gehalten, daß der Staat die Landesproduktion überwacht und eine Fälschung der Landeserzeugnisse unter Strafe stellt. Deshalb sind die Eingeborenen von der Regierung zu dem Bewußtsein zu erziehen, daß die Herstellung minderwertiger Qualitäten Gummis und die Verfälschung des Kautschuks unrecht und strafbar ist.
Da in der Denkschrift die von der H. K. in dieser Hinsicht gegebenen Anregungen zumeist nicht berücksichtigt wurden, und nach der Auffassung der Kammer
Der Handel in Südkamerun. 7
