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DIE EINGEBOBENENKÜLTÜBEN
die Belehrung der Eingeborenen in der Kautschukbereitung allein nicht genügt, wiederholte die H. K. durch ihren Vertreter im Gouvernementsrate den Antrag auf Erlaß einer Verordnung (23. Mai 1911).
Als das Gouvernement offenbar zögerte, zu diesem Antrage Stellung zu nehmen, machte ihm die Kammer auf Grund ihrer Verhandlungen vom 30. September 1911 den Vorschlag, mit den Maßnahmen zu einer rationellen Aufbereitung des Kautschuks vorläufig in den Bezirken Lomie und Molundu den Anfang zu machen. In diesen Bezirken ist das bei der Aufbereitung des Kautschuks angewendete Verfahren im Laufe der Jahre immer unvollkommener geworden. Während früher nur beste Qualität im Handel gewesen ist, muß man jetzt etwa ein Drittel des von den Eingeborenen angebrachten Gummis als zweitklassig mühsam aussondern. Im Vergleich zu dem höheren Marktpreise, den der Kaufmann für eine bessere Qualität Gummi zu Hause erzielt, kommen die Unkosten für Landtransport, Zoll und Fracht wenig in Betracht. Der Lomie- und der Molundubezirk sind nicht übermäßig bevölkert. Ein Verfahren zur Erzielung einer besseren Qualität läßt sich in diesen Bezirken mit weniger Schwierigkeiten durchführen als in andern Bezirken. Die Bezirksleiter sind ebenfalls von der Durchführbarkeit derartiger Maßnahmen überzeugt und warten nur auf eine Order des Gouvernements, um damit den Anfang zu machen.
Da jeder Tag, an dem man die Maßnahmen zur Erzielung einer besseren Qualität Kautschuk in Südkamerun verzögert, für den Handel einen namhaften Verlust bedeutet, so hat die Kammer auf die Dringlichkeit der Angelegenheit, zu der sich die Regierung noch immer nicht geäußert hatte, am 28. Dezember 1912 von neuem hingewiesen.
