HANDELSORGANISATION
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HANDELSORGANISATION.
Ende 1909 hat sich in Südkamerun ein Gummisyndikat gebildet, dem die Firmen Afrikanische Kompanie, Bremer Westafrika-Gesellschaft, Gesellschaft Südkamerun, Hamburg-Afrika-Gesellschaft, Hatton & Cookson Ltd. und Pagenstecher & Co. angehören. Zweck des Syndikats ist die Verringerung der mit dem Einkaufe von Gummi verbundenen Unkosten. Auf Grund der im Vertrage vorgesehenen Abrechnung sind die Syndikatsfirmen daran interessiert, beim Einkaufe von Gummi nicht über einen bestimmten, jeweils festgesetzten Unkostenhöchstsatz hinauszugehen. Dieser Höchstsatz wird öffentlich bekanntgegeben (Syndikatspreise). Alle andern Südfirmen haben sich ohne Ausnahme bereit erklärt, die Syndikatspreise zu halten. Es soll auf diese Weise der Kameruner Produktenhandel nach Möglichkeit von der Unbeständigkeit des heimischen Marktes unabhängig gemacht werden.
Die Wirkungen des Gümmisyndikats sind für den Handel nach dem Urteil aller Firmen im höchsten Grade segensreich gewesen. Im Anschluß an die Sitzungen der eigentlichen Syndikatsfirmen fanden beinahe jeden Monat Versammlungen statt, an denen die Vertreter aller der H.K. angeschlossenen Unternehmungen teilnahmen. In diesen Versammlungen wurden die Maßnahmen zur Niederhaltung der Einkaufsunkosten beraten. Es wurden Abkommen getroffen zur Ergänzung der Syndikatsvorschriften im Gummihandel. Man vereinbarte für den Gummikassahandel einen bestimmten Preis, auf dessen Nichteinhaltung hohe Vertragsstrafen gesetzt waren. — Der geringe Gewinn, mit dem sich infolge der großen Konkurrenz die Firmen bei Kassaverkäufen einiger Standardwaren be-
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