HANDELSORGANISATION

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HANDELSORGANISATION.

Ende 1909 hat sich in Südkamerun ein Gummisyn­dikat gebildet, dem die Firmen Afrikanische Kompanie, Bremer Westafrika-Gesellschaft, Gesellschaft Südkamerun, Hamburg-Afrika-Gesellschaft, Hatton & Cookson Ltd. und Pagenstecher & Co. angehören. Zweck des Syndikats ist die Verringerung der mit dem Einkaufe von Gummi ver­bundenen Unkosten. Auf Grund der im Vertrage vor­gesehenen Abrechnung sind die Syndikatsfirmen daran interessiert, beim Einkaufe von Gummi nicht über einen bestimmten, jeweils festgesetzten Unkostenhöchstsatz hin­auszugehen. Dieser Höchstsatz wird öffentlich bekannt­gegeben (Syndikatspreise). Alle andern Südfirmen haben sich ohne Ausnahme bereit erklärt, die Syndikatspreise zu halten. Es soll auf diese Weise der Kameruner Pro­duktenhandel nach Möglichkeit von der Unbeständigkeit des heimischen Marktes unabhängig gemacht werden.

Die Wirkungen des Gümmisyndikats sind für den Handel nach dem Urteil aller Firmen im höchsten Grade segensreich gewesen. Im Anschluß an die Sitzungen der eigentlichen Syndikatsfirmen fanden beinahe jeden Monat Versammlungen statt, an denen die Vertreter aller der H.K. angeschlossenen Unternehmungen teilnahmen. In diesen Versammlungen wurden die Maßnahmen zur Nieder­haltung der Einkaufsunkosten beraten. Es wurden Ab­kommen getroffen zur Ergänzung der Syndikatsvorschriften im Gummihandel. Man vereinbarte für den Gummikassa­handel einen bestimmten Preis, auf dessen Nichteinhaltung hohe Vertragsstrafen gesetzt waren. Der geringe Ge­winn, mit dem sich infolge der großen Konkurrenz die Firmen bei Kassaverkäufen einiger Standardwaren be-

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