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HANDELSORGANISATION

gntigen mußten, führte zu einem zweiten Abkommen, das für den Kassaverkauf dieser Standardartikel an den Küstenplätzen bestimmte Minimalpreise festsetzte. Kein einziges Unternehmen hat sich in Südkamerun von der Verpflichtung ausgeschlossen, diese Abkommen zu halten. Für die Zuwiderhandlung gegen die Preisvorschriften war ein schiedsgerichtliches Verfahren organisiert, dem sich die große Mehrzahl der Firmen unterworfen hatte, und das nur in äußerst seltenen Fällen in Aktion zu treten hatte.

Das Syndikat und die im Anschlüsse daran getroffenen Preisabkommen haben ihre wohltätige Wirkung in einer Zeit ausgeübt, in der die Kautschukpreise von 4,60 M. per Kilo auf 14 M. gestiegen und wiederum unter 6 M. gefallen sind. In früheren Zeiten waren die von den Firmen in Südkamerun an die Eingeborenen für Kautschuk gezahlten Preise infolge der heftigen Konkurrenz den Marktpreisen gefolgt, so daß die günstige Konjunktur dem Südhandel geringe oder gar keine Vorteile brachte. Wenn dann die Marktpreise wieder heruntergingen, war es sehr schwer, die eingeborenen Produzenten, die sich den stei­genden Einkaufspreisen schnell angepaßt hatten, an nie­drigere Einkaufspreise zu gewöhnen. Der Eingeborene kennt nicht den Zusammenhang zwischen europäischen Marktpreisen und den Kosten des Einkaufs. Die ihm durch eine unbeschränkte Konkurrenz gebotenen Vorteile der Preissteigerungen nahm er gelassen hin, die plötz­liche Herabsetzung der Preise hielt er für Willkür. Er pflegte deshalb geraume Zeit zu warten, bis er dem euro­päischen Kaufmanne neue Produkte anbrachte, und so kam es, daß sich Preisstürze auf dem europäischen Kaut­schukmarkte dem Handel in Südkamerun auf zweifache Art nachteilig erwiesen, durch den geringen Gewinn und durch den geringeren Umsatz.

Aber auch hohe Einkaufspreise hatten auf die Gummi­produktion keinen günstigen Einfluß. Die Eingeborenen im