KASSATT ANDEL

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KASSAHANDEL.

Die Einführung der Kopfsteuern, die mit wenigen Aus­nahmen für ganz Kamerun auf sechs Mark für einen Eingeborenen festgesetzt sind, war die Hauptursache für die Belebung des Kassahandels. Die Steuer braucht zwar nicht in bar, sondern kann auch durch Arbeit entrichtet werden, doch ziehen die Eingeborenen die Barzahlung vor. Auch wird das Interesse daran, die Steuer in bar zu entrichten, dadurch begünstigt, daß den Verpflichtungen, die Steuer abzuarbeiten, nur durch eine einmonatige Arbeit genügt werden kann, während die an eingeborene Arbeiter für einen solchen Zeitraum von der privaten Bevölkerung gezahlten Löhne vielfach höher sind als sechs Mark. Auch die Verordnung über die Barlöhnung Farbiger, die zu Anfang der Berichtszeit in Kraft ge­treten ist, hat zur Belebung des Kassahandels viel bei­getragen.

Dem Kassahandel in Südkamerun sind nicht nur die Hunderttausende entnommen worden, die die Eingeborenen in Gestalt von Steuern an den Fiskus abzuführen ge­zwungen waren, sondern weit über den Bedarf an Steuer­geldern hinaus ist das Bedürfnis nach barem Gelde ge­weckt worden, nachdem die Eingeborenen sich mit dem Werte des Geldes als eines bequemen und universalen Tauschmittels vertraut gemacht hatten.

Die Folge aller dieser Erscheinungen war, daß der Produkten-Kassahandel in der Berichtszeit in Südkamerun einen großen Aufschwung genommen hat, da die Ein­geborenen, von Arbeits- und Trägerlöhnen abgesehen, fast nur durch den Verkauf von Produkten imstande waren, sich Bargeld zu verschaffen. Derjenige Teil der von den