ARBEITERFRAGE
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ARBEITERFRAGE.
Die Erfahrungen, die man in Südkamerun mit der Trägerverordnung vom 4. März 1908 gemacht hat, haben nicht den Erwartungen entsprochen, die man auf sie gesetzt hatte. Zweck der Verordnung war die gesetzliche Regelung des Karawanenwesens und der Schutz der Eingeborenen, sowohl derjenigen, die die Trägerdienste leisteten, als auch derjenigen, durch deren Land die Karawanen zogen. Die Bestimmung eines Höchstgewichts für Träger und die Vorschrift, daß als Träger nur ausgewachsene, arbeitsfähige und gesunde Leute angenommen werden dürfen, konnte als gegen den Handel gerichtet gelten, in Wirklichkeit dienten sie dem Schutze der Eingeborenen gegen sich selbst. Vor Erlaß der Verordnung war es üblich, daß die Eingeborenen die Lasten nach ihren Kräften abstuften, so daß kräftigere Eingeborene mehr verdienten als andere. Es stellte sich denn auch heraus, daß diese neuen Vorschriften nicht vom Handel, sondern von den Eingeborenen als unbequem empfunden wurden, und daß es die Eingeborenen waren, die sich ihnen zu entziehen suchten. Das Mißtrauen der Behörden und der Gerichte war jedoch gegen den Handel gerichtet. Es war diesen Organen der Regierung unbekannt, daß der Großbetrieb des Südhandels, in dem täglich Tausende von Trägern mit Lasten beladen wurden, nur dadurch aufrechterhalten werden konnte, daß ein für allemal ein bestimmtes System befolgt wurde. Nachdem die Verordnung ein Höchstgewicht bestimmt hatte, wurden die Lasten der Träger ein für allemal auf dieses Gewicht gebracht. Die Nachteile einer willkürlichen Übertretung der Bestimmungen wären größer gewesen als die Vorteile
