163
ZÜR ORGANISATION DER VERWALTUNG
ZUR ORGANISATION DER VERWALTUNG.
Die Bemühungen der Handelskammer, die Regierung von den Vorteilen einer ganz Südkamerun umfassenden einheitlichen Verwaltungsorganisation zu überzeugen, sind in der Berichtszeit fortgesetzt worden. Im April 1908 hat die Kammer die Regierung ersucht, auf die Schaffung* einer einheitlichen Verwaltung des Südbezirks hinzuwirken. Bestimmend für den Beschluß war die Erwägung, daß der Südbezirk ein einheitliches Wirtschaftsgebiet ist, daß insbesondere die Interessen des im Süden betriebenen Handels fast durchweg gemeinschaftliche sind, daß die Unabhängigkeit der Verwaltungen der einzelnen Bezirke des Südbezirks zu schädigenden Einwirkungen auf das gesamte wirtschaftliche Leben mittels lokaler Maßnahmen geführt hat, daß das Gouvernement in Buea zu weit entfernt und infolge der unzureichenden Verkehrsverbindungen auch nicht in der Lage ist, in ständiger Fühlung mit den einzelnen Verwaltungen des Südens zu bleiben, und daß diese Nachteile nur durch die Errichtung einer obersten Behörde des Südbezirks mit dem Sitz in Kribi, der sämtliche Behörden der einzelnen Distrikte zu unterstellen wären, abgeholfen werden kann.
Dieses einheitliche Gepräge, das Klima, Bodengestaltung, Bevölkerung, Tier- und Pflanzenwelt dem Südkamerun genannten Lande geben, kann durch Verwaltungsmaßnahmen und wirtschaftliche Vorgänge nicht zerstört werden. Der Handel mußte sich den natürlichen Verhältnissen anpassen und hat sich durch seine wirtschaftliche Eigenart, seine Organisation und die Formen seines Betriebs eine von den anderen Wirtschaftsfaktoren
