184
PRESSE
PRESSE.
Die Kolonie Kamerun besitzt z. Z. noch keine unabhängige Presse. Die einzige Kameruner Zeitschrift ist das Amtsblatt für das Schutzgebiet Kamerun, das in Buea in zweiwöchigen Zwischenräumen erscheint. Diese Zeitschrift trägt in erster Linie den Bedürfnissen der Verwaltung Rechnung, doch hat sie in Fragen der Landeskunde, kolonialen Landwirtschaft, Zoll- und Handelsstatistik allgemein interessierende Mitteilungen gebracht. Dagegen konnte sie ihren Charakter als Organ einseitiger Regie- rungs- und fiskalischer Interessen nicht verleugnen, hat selbstverständlich auch nicht den Anspruch erhoben, einer unabhängigen Presse als Ersatz zu dienen. Zur Veröffentlichung der Beschlüsse und Verhandlungen der H. K. f. S. hatte sie sich — zu Anfang von deren Tätigkeit — nur unter Vorbehalt bereit erklärt, auf den sich die Kammer, der ein Organ für ihre Veröffentlichungen sehr willkommen gewesen wäre, nicht einlassen konnte. Unter Hinweis auf diesen Vorgang hat die H. K. es später abgelehnt, einem Ersuchen stattzugeben, in dem die Regierung sie zur Mitarbeit am Amtsblatt zu bewegen suchte.
Durch Verbreitung der "Wolff'schen Telegramme hat sich das Amtsblatt ein großes Verdienst erworben, zumal nachdem diese Telegramme unmittelbar nach dem Erscheinen an die Hauptküstenplätze weitergegeben wurden.
Beanstandet wurde von der H. K. f. S., daß wichtige Tatsachen, deren sofortige Veröffentlichung für den Handel von größter Bedeutung gewesen wäre, der Kolonie in mehreren Fällen erst durch die heimische Presse, also mit mehrmonatiger Verzögerung, bekanntgeworden sind,
