ZOLLWESEN
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nehmungen geben, die der Unterstützung durch Zollnachlässe noch bedürftiger sind als die Pflanzungen.
Nicht richtig ist, daß die Pflanzungen für ihre Arbeiter Reis und Stockfische zollfrei einführen sollen, die Handelsunternehmungen aber für die großen Mengen Reis und Stockfische, die zur Verpflegung ihrer Arbeiter notwendig sind, Zoll zu zahlen haben.
Die kolonialen Handelsunternehmungen haben mit demselben Risiko und mit denselben Schwierigkeiten zu kämpfen wie die Pflanzungsunternehmungen. Von einer Notlage der kolonialen Landwirtschaft kann keinesfalls gesprochen werden. Die Schwankungen in den Marktpreisen kolonialer Ausfuhrerzeugnisse sind dem Handel ebenso nachteilig. Wenn es einzelnen Pflanzungen nicht gelungen ist, ihren Betrieb rentabel zu machen, so sind hierfür — soweit es sich nicht um jene für Handel und Landwirtschaft gleich verhängnisvollen Schwankungen der Marktpreise handelt — besondere Umstände maßgebend gewesen. Soziale Gründe, die zu Hause für die Notlage der Landwirtschaft geltend gemacht werden, gibt es in Kamerun nicht.
Die Einführung des Privilegs hat außerdem eine Reihe zolltechnischer Bedenken gegen sich. Besonders die Kontrolle der Arbeiterzahl und des Verbrauchs ist umständlich und kostspielig.
Trotz der ablehnenden Haltung des Gouvernementsrats, der sich auch amtliche Mitglieder anschlössen, hat die Regierung dem Drängen der Pflanzungen — erfreulicherweise nur für eine Übergangszeit — nachgegeben.
Mit Rücksicht auf die engen tatsächlichen oder rechtlichen Beziehungen einiger Kameruner Missionen zu Handelsunternehmungen hatte der Gouvernementsrat vorgeschlagen, die in der Freiliste zum Zolltarif enthaltenen Bestimmungen über die den Missionen zu gewährenden Zollnachlässe auf solche Missionsgesellschaften zu be-
