DIE EUROPÄER-RECTITSPFLEGE
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DIE EUROPÄER-RECHTSPFLEGE.
Zu den rechtspolitischen Tendenzen, die in den Urteilen der Bezirksgerichte und des Obergerichts zu erkennen waren, hat die H. K. in ihrer Sitzung vom 8. Oktober 1910 Stellung genommen, und weil durch die damals besprochenen Fälle die von den Kameruner Gerichten in Sachen der Europäer geübte Justiz besonders gekennzeichnet wird, so mögen die damaligen Verhandlungen hier im Auszuge folgen. Das Obergericht hatte einen Kaufmann, der vom Bezirksgericht Kribi freigesprochen worden war, wegen fahrlässiger Körperverletzung in eine hohe Geldstrafe genommen. Der Angeklagte war beschuldigt worden, bei der Beladung einer Trägerkarawane unter Vernachlässigung der Aufmerksamkeit, zu der ihn sein Beruf verpflichtete, die Herzkrankheit des Trägers N., die er als mögliche Folge der Überanstrengung hätte voraussehen können, verursacht, und sich dadurch einer fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht zu baben. Der an Herzkrankheit erkrankte — sehr bald wieder völlig genesene — Träger war vor Antritt des Marsches von der Steuerbehörde ausweislich seiner Steuerkarte zu Steuerarbeiten herangezogen worden. Das Bezirksgericht Kribi hatte den jungen Kaufmann freigesprochen, weil es u. a. seiner Angabe Glauben schenkte, daß er den Träger nicht beladen, sondern daß der Träger nachträglich von den Eingeborenen vertauscht worden sei. An der Sitzung des Obergerichts, die — am 4. Juli 1910 — in Duala und nicht in Kribi abgehalten wurde, haben außer dem Berufsrichter als Vorsitzenden ein Zollbeamter, ein Missionar, ein Bankbeamter und ein Kaufmann teilgenommen. Daß das Obergericht zur Entschei-
