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sich an ihren Feinden rächen, was dann wieder Anlaß zu einem neuen Raubzuge wird.
Rechtspflege.
1. Allgemein gültige Landesgesetze.
.Die Hauptarbeiten des Jahres dürfen erst nach einem gewissen Zeitpunkte vorgenommen werden. Ende April oder Anfang Mai macht der Häuptling alljährlich einen großen Jagdzug. Ist er zurückgekehrt, dann beginnen seine Untertanen mit der Ernte. Vorher darf man nur von den geknickten und zu Boden gefallenen Ähren Gebrauch machen.
Eine besondere Bedeutung hat die Lpsna, eine Festlichkeit, welche meist im Monat Juni in der alten Häuptlingswerft (Omdula) stattfindet. Am Eröffnungstage bringt man in den großen Rinderkral der Omdula zwei mächtige Trommeln, von deren ohrbetäubendem Lärm die ganze Gegend wiederhallt. Schnell sammeln sich die Leute, und nun beginnt unter dem lauten Gesang der Anwesenden, und begleitet von jenen beiden Instrumenten, ein wilder Tanz. Sind Leute vorhanden, welche früher auf einem Kriegszuge einmal einen Feind erlegten, so tun sich diese dadurch besonders hervor, daß sie von Zeit zu Zeit einen dem Rufe der Hyäne ähnlich klingenden Laut er-, schallen lassen (Okuulula outoni). Der Tanz währt die ganze Nacht hindurch bis zum Abend des nächsten Tages. Dann tritt ein alter Mann in die Türe der Onibala und ruft laut ,ins Land hinein- „Lpoua. ola. psna" die Lpsna hat stattgefunden. Näheres über den Ursprung dieser Festlichkeit habe ich noch nicht erfahren. Die einzige Auskunft, die man meist bei der Frage nach solchen Dingen erhält, ist: „Wir haben es so von unsern Vorfahren überkommen." Nun erst darf mit den großen Hauptarbeiten des Jahres begonnen werden, als da sind: das Versetzen der Gehöfte, das Verfertigen der zum Bau der niedrigen Hütten erforderlichen Dächer und das Schneiden des zum Decken derselben dienenden Grases, sowie das Flechten der Kornbehälter. Jetzt darf man auch die Rinder in die bereits abge-