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beginnt damit am späten Nachmittage, und erst nach Mitternacht hört man auf, um dann wieder die frühen Morgenstunden ) des nächsten Tages damit auszufüllen.
Ist jemand beim Begräbnis und der Totenklage eines Freundes oder Verwandten nicht zugegen, dann nimmt dieser, wenn er später in das betreffende Gehöft kommt, seinen Weg zuerst zu dem Grabe des Toten, um noch nachträglich diesen zu beweinen und zu beklagen.
—- Schon an einer früheren Stelle wurde darauf hingewiesen,
daß beim Tode eines Häuptlings das On§oäst eintritt, wo dann alle Erdarbeiten für mehrere Wochen unterbleiben müssen., Leute, welche während einer solchen Zeit sterben, dürfen darum auch nicht beerdigt werden. Man wirft die Leichen einfach ins nächste Gebüsch. In früheren Jahren war es Brauch, daß beim Tode des Landesherrn ein an Händen und Füßen gefesseltes junges Mädchen lebendig mit begraben wurde, und ^ zwar in ein und demselben Grabe.
Der Charakter des Volkes.
Durch das bisher Gesagte läßt sich schon ein ungefähres Bild von dem Charakter des Volkes gewinnen. Als Haupttugend der Eingeborenen unserer Kolonien bezeichnet man immer wieder die Faulheit. Die Bewohner des Ovambolandes sind, wie dieses schon an mehreren Stellen dargetan wurde, ein fleißiges, arbeitsames Volk, welches freilich nicht ausschließt, daß sich auch unter ihnen solche finden, die an der Arbeit gerade keine besondere Freude haben. Wenn nun viele wohlhabende Ovakuunjuma und auch Bewohner anderer Stämme in der Lage sind, eine große Dienerschaft, welcher alle Arbeit überlassen wird, zu halten, um sich dann persönlich das Leben so angenehm wie möglich zu machen, wer dürfte ihnen daraus mit Recht einen Vorwurf machen? Ist das nicht das Ziel, welches heute Ungezählte hier in der Heimat erstreben? Und der Europäer in den Kolonien, was treibt ihn hinaus in die weite Welt? Vielleicht die Sorge um das Wohl und