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und Feldschuhe, nach dem Augenmaaß gemacht, vervollständigen den Anzug eines respectablen nnm« -

VII. politische und sociale Einrichtungen.

Abgesehen von den Buschmännern und einer Anzahl vagabundirender brauner Subjecte, welche sich unter kein Oberhaupt stellen, überall jahrelang bei Verwandten zu Gaste sind, oder von Jagd und Viehdiebstahl leben somit auch bei angestellten Zühlversuchen nie in Rechnung kommen, gehören die Ein­wohner irgend einem der verschiedenen ^ Bänke, Stämme an, die alle ihre Eigennamen führen. Es ist daher unzutreffend, wenn einzelne Stämme nach dem Namen des jeweiligen Häuptlings genannt und auf Karten eingetragen werden. Der Häuptling kann verdrängt werden, ein anderes Geschlecht die Negierung übernehmen, der Original-Name des Stammes erlischt aber nicht. Der //E«-Stamm z. B. besteht fort, einen Paul Goliat-Stamm gibt es aber nicht mehr und hat es nie gegeben, ebensowenig wie einen Jonkerschen oder Witbooischen.

Zn jedem Stamm gehören eine Anzahl Geschlechter, die alle hinwiederum ihren namaschen Eigennamen tragen. Jegliches Geschlecht zerfällt in so und so viele Hauptfamilien, welche, soweit sie den angehören, Geschlechts­

namen tragen, die dem Holländischen entlehnt sind. Jede Familie nennt eine Anzahl Häuser die ihrigen, und jeder Mann wie jede Frau pflanzt ihren eigenen Geschlechtsnamen fort. Auf Abstammung halten sie überhaupt große Stücke. Jedes Kind empfängt nach der Geburt einen süßen Schmeichelnamen, auf den der Junge, das Mädchen zur Zeit der Verheirathnng noch gerne hört. Nimmt die Frau in dieser Zeit auch den Namen ihres Mannes an, so hält sie an dem ihrigen noch ebenso fest. Sie pflanzt den Namen ihres Vaters, ihr Mann den Namen seiner Mutter fort. Die Enkelin trägt somit den Namen ihrer Groß­mutter väterlicherseits; der Enkel den Namen seines Großvaters mütterlicher­seits. Der Vater fühlt sich geschmeichelt im Blick auf seine Mutter und deren Vater, sowie vorwärts auf seine Töchter, für deren männliche Erben er der Ahnherr wird. Ebenso stolz schaut die Mutter auf ihren Vater und dessen Mutter, sowie auf ihre Söhne, für deren Sprossen sie die Ahnfran wird. Hohes Alter adelt. Rangnnterschiede bestehen nicht allein unter den verschiedenen Klassen der Besitzenden, sondern vor allem auf den verschiedenen Altersstufen. In der Anrede wird jeder älteren Person der Ehrentitel //er-alt vorangesetzt, nicht etwa allein in Briefen, sondern im täglichen Umgang, und wäre sie der andern nur ein Jahr voraus. Jeder Jüngere ist verpflichtet, dem Aelteren Liebes­dienste allerlei Art zu erweisen. In Gesellschaften dürfen nur gleichaltrige zusammensitzen, und mit einander Rat pflegen. Wer das Wort einmal ergriffen hat, darf nicht unterbrochen werden. Rednergabe besitzen Alle ohne Ausnahme.