Familie und Ehe.

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nicht." Die wandonde haben denn auch das zynische Sprichwort geprägt:Die Frau ist der Sach in den der Mann sein Geld tut." Äußerlich in derBehandlung kommt jedoch diese Geringschätzung nicht zum Ausdruck.

Bekannt ist bei vielen Negerstämmen der unangenehm berührende Anblick, daß aus dem Wege die Frau ihr Rind auf dem Nucken und obendrein eine Last auf dem Kopf trägt, während der Mann nur ein Stöcklein in d^r Hand hat. Die Sitte mag indessen einst begründet gewesen sein, als der Stock noch eine Waffe war und ihr Träger jederzeit abwehrbereit sein mußte. Die Behauptung, daß der Neger alle Arbeit, besonders die Feldarbeit den Weibern überlasse, trifft zum mindesten auf den südlichen Rüstenteil Deutsch-Gstafrikas keines­wegs zu. Die Feldarbeit wird von der ganzen Familie, also mit allen verfügbaren Kräften gemeinsam geleistet. Nur die wangoni berichteten, daß während der ganzen Trockenzeit, d. h. also für die Dauer ihrer Streifzüge, die Feldarbeit den Frauen allein überlassen bleibe, aber nicht damit der Herr der Schöpfung faulenzen könne, sondern weil ihm die schwerere Arbeit, d. h. als Träger oder Arbeiter in Europäerdiensten bezw. früher die Jagd und der Krieg zufällt; gerade von dieser Arbeitsteilung her leiten die wangoni ihre höhere Körperkraft ab! Der Frau liegt außerdem überall die Arbeit im Hause, die Töpferei und mitunter als schwerstes das wasserholen ob. Ihre soziale Stellung ist keineswegs erniedrigend, es sei denn in der Form derEheschließung. wenn an einem formellenNecht desMannes, die Frau zu schlagen, im allgemeinen kaum gezweifelt wird, wird es doch höchst selten ausgeübt und böse Zungen wissen sogar Fälle vom umgekehrten Verlauf der Handlung zu erzählen.

Familie und Ehe.

Holygamie ist die Regel, mehr als zwei Ehefrauen sind nicht häufig. Zu einer Art Lebensversicherung ist der Mann bei vielen Stämmen in der weise verpflichtet, daß er für jede Frau vor der Hochzeit ein Feld zu roden und zu bestellen hat, das ihren Unterhalt sicherstellt. Es gibt freilich verschiedene gegeneinander nicht scharf abgegrenzte Formen der gültigen Ehe. Die loseste Form schließt keine derartige Verpflichtung ein, und eine Zustimmung der An­gehörigen der Frau ermöglicht beiden Teilen jederzeit freies Zurück­treten. Die Regel ist jedoch ein kaum verhüllter Frauenkauf, d. h.