Öffentliches Leben.
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oft unerwartete Schwierigkeit, den Inhalt solcher Bilder zu erfassen, ein deutlich erkennbarer Löwe wurde für einen Vogel erklärt, eine farbige Landschaft gar für — Knochen gehalten usw. Andererseits waren Einige geschickte Zeichner, wie z. B. die in den Umrissen nicht schlecht getroffenen Saurierknochen aus einem der Grabungsplätze beweisen. Last unverständlich ist es, daß für Farben gar keine Bezeichnungen bestehen, nur an der Küste sind einige arabische Fremdwörter eingebürgert. Die drei gewöhnlich mit „weiß" (cmpo), „rot" (oliuuckn) und „schwarz" (oussi) übersetzten Suahelivokabeln bedeuten durchaus nur Stadien der Dunkelheit und Helligkeit. Gelb, Braun, Rot können nicht ohne weiteres in der Sprache unterschieden werden, nur relative Beziehungen sind anzugeben. Die gleiche Farbe kann als „rot", gegenüber einer anderen dunkleren als „weiß" oder im Gegensatz zu einer helleren als „schwarz" bezeichnet werden. Dunkelrot heißt „kkuncku laleini 6U88i" („rot, aber schwarz"). Mißverständnisse sind auf diese Weise häufig. Aus einem Marsche kam einer meiner Träger zitternd und angsterfüllt ohne Last ins Lager und gab an, von einer Schlange gebissen worden zu sein. Zu meinem Entsetzen mußte ich seiner Schilderung des Tieres entnehmen, daß es die sehr gefährliche Husfotter mit ihrer schwärzlichen Hautfarbe gewesen sei. Später stellte sich dann heraus, sie sei „so schwarz wie das Zelt", also eine jener harmlosen, kaum dunkel zu nennenden, grünen Baumschlangen gewesen. Es fehlt natürlich nicht ein optisches Unterscheidungsvermögen, nur der sprachliche Ausdruck dafür. Wem: aber ein täglich im Walde unter einem Tropenhimmel wohnendes Volk keine Worte für grün und blau prägt, so muß eine sehr geringe Empfänglichkeit für Farbeneindrücke vorausgesetzt werden.
Öffentliches Leben.
Tanz und Trommel, bezeichnenderweise unter dem einen Ausdruck nAoma zusammengesaßt, bilden den Mittel- und Höhepunkt des geselligen Lebens. Im übrigen ist der Zusammenschluß gering, nur zu Feldarbeiten vereint man sich in der Regel. Auch zu Gerichtsverhandlungen strömt die Menge gern zusammen, doch nur als neugierige Zuhörer, nicht etwa in der Art eines germanischen Thing. In eigens für diesen Zweck erbauten Gerichtshallen spielt sich der Vorgang ab. Den Schiedsspruch fällt (wo kein Europäer ansässig ist) allein der jeweilige schwarze Machthaber, also Jumbe oder Akide. Die